Baden/Staatshandbuch 1880/297

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Baden/Staatshandbuch 1880
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(bei dem Vorhandensein der sonst vorgeschriebenen Bedingungen) zur Rezeption als Kanzleigehilfe, und als Gehilfe im Dienste der Großherzoglichen Verkehranstalten, und jene von fünf Klassen zur Rezeption al Aktuariatsinzipient.

      Die Absolvirung von sechs Klassen gewährt das Recht zum einjährig Freiwilligendienste.

      Die Mittel zum Unterhalt der Realgymnasien werden, soweit nicht die vorhandenen Fonds und der Ertrag des Schulgeldes reichen, von den Gemeinden aufgebracht; wo er erforderlich, können auch Staatsbeiträge bewilligt werden.

      Im Übrigen finden die allgemeinen Vorschriften für höhere Bürgerschulen auch Anwendung auf die Realgymnasien.

Ettenheim

(6 Klassen.)

Lehrer:

Johann Söllner, Professor, vorstand.
Otto Dornheim, Professor.
Friedrich Bohnert, Professor.
2 Hauptlehrer, 1 prov. Lehrer, Nebenlehrer für Religionsunterricht.


Karlsruhe.

(9 Klassen.)

Lehrer:

Karl Kappes, Direktor. Orden?
Andreas Maier, Professor. Orden?
Dr. Philipp Platz, Professor. Orden?
Eduard Perréaz, Professor.
Wilhelm Stocker, Professor. Orden?
Karl Adolf Conradi, Professor.
Dr. Karl Ludwig Bauer, Professor.
Johann Nepomuk Heim, Professor.
Wilhelm Michael Höhler, Professor.
2 Lehramts-Praktikanten, 1 Hauptlehrer; Nebenlehrer: 4 für 'Religion, 1 für Zeichnen, 1 für Turnen.