Baden/Staatshandbuch 1880/263

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Baden/Staatshandbuch 1880
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      Die Funktionen des Vorstehers, des Verwalters, des Hausarztes, der Hausgeistlichen und der Hauslehrer werden von den Beamten und Angesellten der Strafanstalt in Bruchsal besorgt.

      Das Aufsichtspersonal besteht: aus 1 Hausinspektor (in Kislau), 1 Oberaufseher, 4, Aufsehern, 2 Werkmeistern und 2 Aufseherinnen.

3. Gendarmerie

      Das Gendarmeriekorps hat die Aufgabe, über die Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ruhe im Innern des Großherzogthums und über Beobachtung der desfalls bestehenden Gesetze und Verordnungen zu wachen, Gefahren, welche dem Einzelnen oder dem Ganzen , den Personen oder dem Eigenthum drohen, abzuwenden, Verbrechen aller Art zu verhüten oder anzuzeigen, die Schuldigen oder die wegen eines begangenen Verbrechens oder der Theilnahme araan Verdächtigen zu verfolgen, in den gesetzlich zulässigen Fällen ffestzuhalten und vor die zuständige Behörde zu bringen, endlich die Aufträge, die ihm in diesen BEziehunngen von den Gerichts- und Polizeibehörden ertheilt werden, zu vollziehen.

      Als Landes-Polizeianstalt bildet das Gendarmeriekorps ein zusammenhängendes GAnze und ist dem Ministerium des Innern unterstellt.

      Die innere Organisation desselben ist militärisch. Es besteht aus 492 Mann inkl. Offiziere und ist in 4 Distrikte und 57 Bezirke abgetheilt.


Korpskommandeur

(mit dem Sitze in Karlsruhe):

Otto Stölzel, Oberst. Orden?

Bureauvorstand:

(Adjutant.)

Julius v. Stabel, Hauptmann. Orden?

1 Zahlmeister, 1 Korpsfourier, 1 Wachtmeister als Aktuar, 1 Gendarm als Bureaudiener.

Kommandant des I. Distrikts

(mit dem Sitze in Konstanz):

Ferdinand Horchler, Major. Orden?

Das Kommando umfaßt die Bezirke der Kreise Konstanz und Villingen.