Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/008

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820
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Hoheitsamts Lauterbach - desgleichen am 6ten desselben, den Hofgerichts-Advocat Karl Bindewald, zu Lauterbach, unter Belassung seiner Advocatur, als Stadtschreiber und ständigen Stadt-Syndicus daselbst - und am 18ten desselben, den bisherigen Regierungs-Registrator und charakterisirten Regierungs-Secretär Gottlieb Gerau dahier, als Justizbeamten des Amts Schönberg zu bestätigen gnädigst geruhet.

Straf-Erkenntnisse.

      Durch Erkenntnisse der Gesamt-Justiz-Canzlei zu Michelstadt sind folgende Verbrecher zu peinlicher Strafe verurtheilt worden, und diese bereits zum Vollzug gekommen:

       1.) Conrad Schäfer von Schöllenbach, Amts Freienstein, durch Urtheil vom 7ten July 1819, wegen mehrfacher gemeiner - und siebenfach mittelst Einsteigens und Einbruchs verübter Diebstäle - zu achtjähriger Zuchthausstrafe.
2.) Johann Adam Schäfer der Vater - vulgo Haut und Bein - wurde zu dreijähriger und
3.) Johann Adam Schäfer der Sohn, beide von Hiltersklingen, Amts Fürstenau zu zweijähriger Zuchthausstrafe, wegen mehrfacher Entwendungen und Landstreicherei durch das Urtheil vom 11ten August 1819.

      Da der Preis des Regierungsblattes vorläufig auf drei Gulden jährlich festgesetzt worden ist, so verbleibt es auch hinsichtlich des Regierungsblatts vom 2ten Semester 1819. bei den dafür erhobenen 1 Gulden 30 Kreuzer, als fixem Preise dieses Semesters. Wovon man die Abnehmer in Kenntniß setzt. Darmstadt den 24ten December 1819.

Großherzoglich Hessische Invalidencommission.
Scriba.

Das Großherzoglich Hessische Regierungsblatt erscheint, in groß 4o. Format, so oft Materialien vorhanden sind, ohne sich an eine bestimmte Zeit zu binden, im Verlage der Großherzoglichen Invaliden-Anstalt und wird von unterzeichneter Expedition ausgegeben. Daß, und wann ein Regierungsblatt erschienen sey, wird jedesmal in Großherzoglich Hessischer Zeitung angezeigt werden. - Der Preis des Regierungsblatts ist auf Drei Gulden für den ganzen, 1 fl. 3o kr. für den halben Jahrgang festgesetzt. Auswärtige Abonnenten, welche dasselbe unter besonderem Couvert erlangen, haben dafür, wie bereits schon früher angekündigt worden, jährlich 24 kr., halbjährig 12 kr. zu bezahlen. Man hat sich mit den Bestellungen und der Einsendung der Gelder (welche ganz frei nebst 4 kr. Einschreibgebühr übermacht werden müssen), lediglich an unterzeichnete Expedition zu adressiren. Nur die Abonnenten in der Stadt Gießen und deren Umgebungen, in so fern die Zusendungen von dort aus mit Amtsboten oder sonstigen Botengelegenheiten besorgt werden können, wenden sich an das löbliche Postamt daselbst.
      Ohne ausdrückliche Bestellung und Vorausbezahlung wird kein Regierungsblatt abgegeben; man fordert deshalb vorzüglich Diejenigen auf, welche es bisher als Beilage zur Zeitung gratis erhielten, sich zu erklären, ob sie es fortsetzen wollen, und in diesem Fall die Vorauszahlung zu leisten.       Darmstadt, den 23ten December 1819.

In höherem Auftrage.
Großherzoglich Hessische Zeitungs-Expedition.