Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/B154
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Beilage Nr. 20.
Großherzogliches Kreisamt Heppenheim.
v. Graney.
Bekanntmachung,
die für das Etatsjahr 1895/96 zur Bestreitung der Kommunal- und Kirchenbedürfnisse in der Haupt- und Residenzstadt Darmstadt zu erhebenden Umlagen betreffend.
Großherzogliches Kreisamt Darmstadt.
v. Marquard.
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Es wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung in sechs Zielen erfolgen soll und daß sich der Beitrag von 1 Mark Normalsteuerkapital auf 3,913 Pfennig berechnet.
Heppenheim, den 12. Juni 1895.
v. Graney.
die für das Etatsjahr 1895/96 zur Bestreitung der Kommunal- und Kirchenbedürfnisse in der Haupt- und Residenzstadt Darmstadt zu erhebenden Umlagen betreffend.
Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz sollen in der Stadt Darmstadt für das Etatsjahr 1895/96 folgende Umlagen in 6 Zielen erhoben werden:
Es wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Fälligkeitstermine:
1. | 2. | Juni 1895, | |||||||
3. | 4. | Oktober 1895, | |||||||
5. | 6. | Februar 1896 |
festgesetzt worden sind, es aber den Steuerpflichtigen freigestellt bleibt, die Ziele einzeln, innerhalb der angegebenen Fälligkeitstermine, zur Stadtkasse abzuführen.
Darmstadt, am 27. Juni 1895.
v. Marquard.