Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/B109

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
< Großherzogtum Hessen‎ • Regierungsblatt 1895
Version vom 11. April 2016, 20:04 Uhr von Minhoefer (Diskussion • Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version • aktuelle Version ansehen (Unterschied) • Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895
<<<Vorherige Seite
[B108]
Nächste Seite>>>
[B110]
Datei:Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1895.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.


Wegen Überbreite der Tabelle bitte zwecks Darstellung derselben nach unten scrollen.



Beilage Nr. 14.


Or
dn
un
gs
-N
um
me
r.
Namen
der
Gemeinden.
Umlagen
auf das gesammte
Kommunalsteuerkapital der
Ortseinwohner und
Forensen.
Sonstige Ausschläge.
Ausschlag.
Beitrag
auf 1 Mark
Normal-
steuerkapital.
Er
he
b.
-Zi
el
e.
Ausschlag.
Beitrag
auf 1 Mark
Normal-
steuerkapital.
Er
he
b.
-Zi
el
e.
Bezeichnung
der Art des Ausschlags und der
Repartitionsnorm.
Mark 5.svg
Pfennig 5.svg
Mark 5.svg
Pfennig 5.svg
70 Weckesheim 7000 35,801 4 400 2,278 4 Wie Ord.-Nr. 7.
71 Wisselsheim 5450 41,449 4
72 Wölfersheim 12000 26,647 4
73 Wohnbach 4500 14,467 4

      Vorstehende Uebersicht wird hierdurch als richtig bescheinigt und unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der Umlagen in vier Zielen, nämlich in den Monaten Juni, August, Oktober und Dezember 1895, stattfinden soll.
            Friedberg, den 26. April 1895.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
Dr. Braden.



Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen fremder Orden.
      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
1) am 24. April dem Gräflich Görtzischen Forstmeister Stockhausen zu Schlitz die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Majestät dem König von Rumänien verliehenen Offizierkreuzes der Rumänischen Krone, -
2) am 8. Mai den nachstehend Benannten die Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen der ihnen von Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser und König von Preußen verliehenen Medaillen, und zwar dem Obersattelmeister Andreas Feldpusch der Medaille zum Rothen Adlerorden und dem Hofstallportier Kuno Nees der Medaille zum Kronenorden, -
3) am 11. Mai dem Kaiserlichen Geheimen Oberpostrath und vortragenden Rath im Reichspostamt zu Berlin Kobelt die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser und König von Preußen verliehenen Rothen Adlerordens III. Klasse mit der Schleife, -
4) am 13. Mai dem Hofprediger Ludwig Ehrhardt zu Darmstadt die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser und König von Preußen verliehenen Rothen Adlerordens IV. Klasse, -
5) am 15. Mai dem Fußgendarm Achenbach im Gendarmeriekorps die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen der ihm von Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser und König von Preußen verliehenen Medaille zum Kronenorden - zu ertheilen.