Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882/180

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882
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Nr. 21.


Anlage E2.

Bescheinigung.



Dem (Vor- und Zuname, Charge und Truppentheil etc. - bezw. Charge in der Gendarmerie, in dem Landjägercorps oder in der Schutzmannschaft) kann eine der den Militäranwärtern im

Reichsdienste, sowie im Staatsdienste des (Name des Bundesstaats)


vorbehaltenen Stellen übertragen werden.
      Inhaber bezieht eine Pension den … … … … … Mark 5.svg … … … … … Pfennig 5.svg monatlich.
      N. N., den … … ten … … … … … … … 18… … …

(Stempel.)
(Behörde, welche über die Ertheilung der
Bescheinigung entschieden hat.)
      Alter: … … … … … Jahre.
      (Nr. der Bescheinigung.)
      (Nr. der Invalidenliste.)
(Unterschrift des betreffenden Militärvorgesetzten.)


Anlage E3.

Bescheinigung.



Dem (Vor- und Zuname, Charge und Truppentheil etc. - bezw. Charge in der Gendarmerie, in dem Landjägercorps oder in der Schutzmannschaft) kann eine der den Militäranwärtern im

Staatsdienste des (Name des Bundesstaats)


vorbehaltenen Stellen übertragen werden.
      Inhaber bezieht eine Pension den … … … … … Mark 5.svg … … … … … Pfennig 5.svg monatlich.
      N. N., den … … ten … … … … … … … 18… … …

(Stempel.)
(Behörde, welche über die Ertheilung der
Bescheinigung entschieden hat.)
      Alter: … … … … … Jahre.
      (Nr. der Bescheinigung.)
      (Nr. der Invalidenliste.)
(Unterschrift des betreffenden Militärvorgesetzten.)