Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882/111

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
< Großherzogtum Hessen‎ • Regierungsblatt 1882
Version vom 25. November 2015, 08:27 Uhr von Minhoefer (Diskussion • Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version • aktuelle Version ansehen (Unterschied) • Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882
<<<Vorherige Seite
[110]
Nächste Seite>>>
[112]
Datei:Ghzglhess regbl 1882.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.



Nr. 9.


der Hauptstaatskasse gewährten Darlehens von 2,520,000 Mark 5.svg mittelst Ausgabe vierprocentiger Schuldverschreibungen aufzunehmen, dessen Verzinsung aus den von der Stadt Mainz zu entrichtenden Zinsbeträgen zu erfolgen hat.

      Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrückten Großherzoglichen Siegels.

      Darmstadt, den 20. Mai 1882.

      (L. S.)

LUDWIG.
Schleiermacher.