Amtsbezirk Franzdorf
Amtsbezirk No. 27 (Groß Franzdorf) / Franzdorf Kirchspiel Aulenbach ( Aulowönen ) |
Hierarchie
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Datei:Ksp Aulenbach - Karte - Lage im Kreis Insterburg.pdf
Datei:Karte Amtsbezirk Franzendorf 1939.pdf
Regional > Historisches Territorium > Deutschland 1871-1918 > Königreich Preußen > Ostpreußen > > Insterburg > Amtsbezirk Franzdorf
Entwicklung [1]
01.01.1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13.12.1872. Es gelten:
- Gesetz betreffend die Landgemeinde-Verfassungen in den sechs östlichen Provinzen der Preußischen Monarchie vom 14.04.1856,
- Gesetz betreffend die ländlichen Ortsobrigkeiten in den sechs östlichen Provinzen der Preußischen Monarchie vom 14.04.1856.
Am 29.01.1874 erfolgt die Bildung der Landgemeinde Dröschdorf aus dem Gutbezirks Forst Padrojen (teilweise - KolonienDröschdorf, Klein Franzdorf und Mittenwalde).
11.03.1874
Der Amtsbezirks Groß Franzdorf (Nr. 27) wird aus den nachfolgenden Gemeinden und Gutsbezirken gebildet:
- Bessen, Dröschdorf, Groß Franzdorf, Gaiden, Groß Warkau, Klein Franzdorf, Klein Schunkern, Mohlen, Paducken, Pillwogallen und Willschicken sowie dem Gutsbezirk Warkau gebildet.
Er besteht somit aus 12 Gemeinden bzw. Gutsbezirken und wird zunächst vom Amtsvorsteher in Jennen verwaltet, der somit die staatliche Autorität (standesamtlich und polizeilich) präsentiert.
Am 01.04.1881 wird die Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19.03.1881 umgesetzt, die endgültige Feststellung des Amtsbezirkes erfolgt vermutlich zu gleichen Zeit. Knapp ein halbes Jahr später folgt die Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen (03.07.1891)
01.01.1908
Der Amtsbezirk Groß Franzdorf besteht aus den Landgemeinden:
- Bessen, Dröschdorf, Groß Franzdorf, Groß Warkau, Klein Schunkern, Mohlen, Paducken, Pillwogallen und Willschicken sowie dem Gutsbezirk Warkau (10 Gemeinden bzw. Gutsbezirke).
Am 27.05.1910 erfolgt die Eingliederung des Gutsbezirks Grünheyde (teilweise - 4, 5115 ha) aus dem Amtsbezirk Grünheide in die Landgemeinde Bessen und des Gutsbezirks Grünheyde (teilweise - 14,9759 ha) aus dem Amtsbezirk Grünheide in die Landgemeinde Groß Franzdorf.
Mit Wirkung vom 06.08.1919 tritt ein Gesetzes zur vorläufigen Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts in Kraft (Fassung vom 18.07.1919). Unter anderem beschließt dieses Gesetz die Demokratisierung des kommunalen Wahlrechts. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endet mit dem 31.10.1919. Bis zum 31.08.1919 haben die Kreistage die Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt.
Weitere Eingliederungen erfolgen am 22.05.1922: Eingliederung der Landgemeinde Groß Kalkeningken (teilweise - 53,6325 ha) in die Landgemeinde Laukogallen im Amtsbezirk Budwethen und Landgemeinde Groß Kalkeningken (teilweise - 20,5643 ha) aus dem Amtsbezirk Padrojen in die Landgemeinde Neu Warkau im Amtsbezirk Budwethen, außerdem Landgemeinde Groß Kalkeningken (teilweise - 10,8148) aus dem Amtsbezirk Padrojen in die Landgemeinde Groß Warkau.
Am 19.09.1923 erfolgt die Eingliederung von Teilen des Gutsbezirks Grünheide (teilweise - 23,9426 ha) aus dem Amtsbezirk Grünheide in die Landgemeinde Groß Franzdorf sowie am 05.12.1923 erneut Teile des Gutsbezirks Grünheide (teilweise - 6,2470 ha) aus dem Amtsbezirk Grünheide in die Landgemeinde Groß Franzdorf, am 26.09.1924 wiederum Teile des Gutsbezirks Grünheide (teilweise - 7,6610 ha) aus dem Amtbezirk Grünheide in die Landgemeinde Pillwogallen.
Zum 30.12.1927 tritt erneut ein Änderungsgesetz über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts (vom 27.12.1927) in Kraft. Eine wichtige Änderung betrifft die Gutsbezirke. Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirkes finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben.
Erst am 16.07.1928 erfolgen weitere Veränderungen: Der Gutsbezirk Warkau (teilweise - 16,5696 ha) wird in die Landgemeinde Groß Franzdorf eingegliedert, am 30.09.1928 erfolgt die Eingliederung des Gutsbezirks Gut Warkau in die Landgemeinde Groß Warkau, eine weitere Veränderung am 01. 10. 1928, nämlich die Eingliederung der Landgemeinden Groß Warkau (teilweise - 12,0290ha) in die Landgemeinde Klein Schunkern.
Per 01.07.1929 wird die Landgemeinde Schruben aus dem Amtsbezirk Keppurlauken in die Landgemeinde Pillwogallen eingeliedert, am 23.02.1931 erfolgt die Umbenennung der Landgemeinde Pillwogallen in Lindenhöhe, sowie am 26.08.1931 die Umbenennung des Amtsbezirks Groß Franzdorf in Franzdorf.
01.09.1931
Der Amtsbezirk Franzdorf umfasst die Landgemeinden:
- Bessen, Dröschdorf, Groß Franzdorf, Groß Warkau, Klein Schunkern, Lindenhöhe, Mohlen, Paducken, und Willschicken. (9 Gemeinden bzw. Gutsbezirke).
- * * *
Per 01.01.1934 erfolgt die Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933. Am 01.04.1935 erfolgt die Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935; Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
Am 03.06.1938 werden die Gemeinden Aulowönen in Aulenbach (Ostp.), Budwethen (Ksp. Aulowönen) in Streudorf (Ostp.) und Kallwischken in Hengstenberg umbenannt, am 16.07.1938 erfolgt die Bestätigung der Namen Aulenbach (Ostp.), Streudorf (Ostp.) sowie Hengstenberg. Zum 13.09.1938 erfolgt nun auch die Umbenennung des Amtsbezirks Aulowönen in Aulenbach (Ostpr.) und am 01.04.1943 die letzte Veränderung - die Eingliederung der Gemeinde Gaiden (teilweise (0,2560 ha.) in die Gemeinde Aulenbach (Ostp.).
01.01.1945
Der Amtsbezirk Aulenbach (Ostpr.) umfaßt die Gemeinden:
- Aulenbach (Ostp.), Gaiden, Hengstenberg, Jennen, Lindenhausen und Streudorf (Ostp.) (6 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Aulenbach (Ostpr.).
Amtsvorsteher
Nachfolgendend die Amtsvorsteher des (Amtsbezirk Aulowönen / Aulenbach [Ostpr.]):
- 11.03.1874: Grundbesitzer Schiller in Jennen für 6 Jahre,
- ............?:
- 14.01.1909: Besitzer Büchler in Uszupönen für 6 Jahre
- 27.03.1912: Ziegeleibesitzer Georg Teufel in Ußupönen für 6 Jahre,
- 15.07.1916: Gutsbesitzer Flötke in Groß Aulowönen für 6 Jahre, (*)
- 17.11.1919: Besitzer Struwe in Ußupönen,
- 25.04.1926: Altsitzer Friedrich Bleyer in Aulowönen,
- 24.07.1930: Altsitzer Bleyer in Aulowönen,
- 04.07.1933: Besitzer Arthur Bleyer in Aulowönen,
- .........1937: Besitzer Arthur Bleyer in Aulowönen,
- ............?:
- .........1945: ?.
(*) Die Amtsdauer des Amtsvorstehers (Stellvertreter) endet am 31.10.1919. Bis zum 31.08.1919 haben die Kreistage Neuwahlen des Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewähltund vom Oberpräsidenten bestätigt.