Ordre

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Amtssprache

  1. ordior (lat.)
  2. Ordre


1.Bedeutung
anfangen, beginnen, unternehmen
2.Bedeutung
Verbott, Einberufung zur Dienstleistung / Versammlung am aufgerufenen Tag. Aufruf beispielsweise per Kanzel oder persönlich durch den Frohn. [1]

Beispiel

  • Haus Ostendorf: 1758. 9. Aug. (...) daß nebst anderen nach Anweiße ihme deutlich vorgelesenen Lagerbuchs am Hauße Oestendorf schuldige Phächte, Zehndten, Wachten, etc. auch annue auf zukommende ordre 12 gantztägige oder 2 Tg. halbtägige Pferdedienste (...) jährlichs entrichten (...) [2]


Fußnoten

  1. Quelle: Der kleine Stowasser Hrsg. Michael Petschenig (1913)
  2. Quelle: Vereinigten Westfälischen Adelsarchive e. V, Ostendorf (Lem.O), Findbuch, alte Signatur P 104/9, Lagerbuch Seite 60