Ordre
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Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Ordre
Amtssprache
- ordior (lat.)
- Ordre
- 1.Bedeutung
- anfangen, beginnen, unternehmen
- 2.Bedeutung
- Verbott, Einberufung zur Dienstleistung / Versammlung am aufgerufenen Tag. Aufruf beispielsweise per Kanzel oder persönlich durch den Frohn. [1]
Beispiel
- Haus Ostendorf: 1758. 9. Aug. (...) daß nebst anderen nach Anweiße ihme deutlich vorgelesenen Lagerbuchs am Hauße Oestendorf schuldige Phächte, Zehndten, Wachten, etc. auch annue auf zukommende ordre 12 gantztägige oder 2 Tg. halbtägige Pferdedienste (...) jährlichs entrichten (...) [2]