Goldap/Standesamt G

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  • Durch das preußische Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung vom 9. März 1874, wurden
    auf Grund des Paragraphen 55 zum 1. Oktober 1874 in Ostpreußen in den Amtsbezirken die Standesämter gegründet. Deren Aufgabe es
    war die Standesamtsbücher zu führen. Da es aus Kostengründen keine hauptamtlichen Standesbeamten gab, war diese Arbeit
    ehrenamtlich. Oft war der Lehrer oder ein Rentner der Standesbeamte. So das sich mehrere Amtsbezirke zusammen geschlossen hatten
    und ein gemeinsames Standesamt gegründet haben. Im Landkreis Goldap wurden fast immer die Standesämter in Dörfern mit
    Kirchspiel gegründet.[1] [2]