Emsdepartement

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Neues Alltagsrecht: Das französische Recht in den sogenannten "Cinq Codes", den 5 Gesetzbüchern unter Bonaparte, gründete sich auf die Idee der bürgerlichen Freiheit und rechtlichen Gleichheit und sorgten für Vertrauen in das französische Recht, welches damit nun Vertragsfreiheit, Eigentumsrechte, ökonomische Betätigungsmöglichkeiten und darüber hinaus auch die Trennung von Kirche Staat garantierte.......

Hierarchie:

Regional > Historisches Territorium > Kaiserreich Frankreich > Rheinbund > Großherzogtum Berg > Emsdepartement

Einleitung

Gebiet

Das Ems-Departement umfaßte nach seiner Konstituierung durch das Dekret vom 14. November 1808 die ehemaligen Grafschaften Salm-Horstmar, Bentheim-Steinfurt, Tecklenburg und Lingen und den größeren Teil des preußischen Erbfürstentums Münster (ausschließlich der zum Ruhrdepartement geschlagenen Kantone Oelde, Ahlen, Beckum, Lüdinghausen und Werne).

Neugliederung

Durch kaiserliches Dekret vom 26.12.1810 waren alle Länder Nordwestdeutschlands mit dem Kaiserreich, soweit sie sich nördlich einer Linie von der Lippe-Mündung bis Lauenburg befanden. Das Département de l’Ems-Supérieur (Ober-Ems-Departement) gehörte zur 32. Militärdivision, der 4. Kohorte der Ehrenlegion u. gehörte zum Generalgouvernement Hamburg. Es bestand von 1811 bis November 1813 als eines der drei hanseatischen Departements; Präfektur des Departements war Osnabrück.

  • Durch die 1811 von Napoleon erzwungene Abtretung aller Gebiete des Großherzogtums Berg nördlich einer Linie von Haltern nach Sassenberg wurde das Ems-Departement neu strukturiert und dem Kaiserreich Frankreich einverleibt. Die dem Großherzogtum Berg verbleibenden Teile des Departements wurden zum 1. Januar 1812 dem Ruhrdepartement angegliedert.

Verwaltungsstruktur

Das Departement zerfiel in die Arrondissements oder Distrikte

Es war das räumlich größte aller bergischen Departements mit 210.000 Einwohnern.

Präfektur

Das Dekret vom 10. März 1809 sah als Präfekten Graf Spee vor. Zum Generalsekretär wurde Druffel ernannt. Spee lehnte jedoch ab. Darauf wurde zunächst interimistisch, der bisherige Präfekturrat des Roer-Departements Karl Mylius zum Präfekten bestimmt. Er blieb auch nach der Auflösung des Departements in Münster tätig, bis Napoleon für letzteres einen neuen Präfekten ernannte.

Als Präfekturräte wurden Freiherr v. Korff-Schmising, Freiherr v. Kerßenbrock, v. Forckenbeck und v. Hamm bestimmt.

Präfekt

  • 1809-1810 Karl Joseph Frh. von Milenius

Hauptstadt

Münster wurde Hauptstadt des Ems-Departements des Großherzogtums Berg und des neugegründeten französischen Lippe-Departements.

Akten

Recueil des actes de la Préfecture du Département de l'Ems Supérieur, an 1811. Sammlung der Präfektur-Akten des Ober-Ems-Departements (1811 Osnabruck, gedr. bei R. Koch, 1811, 155 S. Mit 1 gefalt. Tabelle.

  • Texte der Verordnungen parallel französisch u. deutsch, gezeichnet vom Präfekten Baron Karl Ludwig von Keverberg (1768-1841). Die Falttabelle enthält: "Wiederholungs-Etat der Bevölkerung, nach Ständen, Professionen, Gewerbe etc.; Etat der summirten Anzahl der Bevölkerung; Etat der Fremden, welche sich in der Commüne aufhalten".

Literatur

  • Annuaire statistique du Département de l'Ems-Supérieur, pour l'an 1812 (Statistischer Jahresbericht des Oberemsdepartemants)
  • Antoinette Joulia: Ein französischer Verwaltungsbezirk in Deutschland. Das Oberemsdepartement (1810-1813), in: Osnabrücker Mitteilungen 80 (1973), S. 21-102

Archiv

Weblinks

Historische Webseiten

Weitere Webseiten

Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis

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