Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881/018

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881
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Nr. 5.


5) die Ausführung der Deutschen Civilprozeßordnung und Concursordnung,
6) das Verfahren in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit,
7) die Uebertragung von Grundeigenthum und die Fortführung der Grundbücher in der Provinz Rheinhessen,
8) den Gerichtsstand und das gerichtliche Verfahren in Ansehung des Landesherrn und der Mitglieder des Großherzoglichen Hauses,
9) die Ausführung der Deutschen Strafproceßordnung,
10) das Verfahren in Forst- und Feldrügesachen,
11) das Notariat in der Provinz Rheinhessen,
12) Maßregeln gegen den Coloradokäfer,
13) die Verwaltung der Einnahmen und Ausgaben des Staats,
14) die Einrichtung und die Befugnisse der Ober-Rechnungskammer,
15) die Ausführung des Deutschen Gerichtskostengesetzes und der Deutschen Gebührenordnungen für Gerichtsvollzieher und für Zeugen und Sachverständige,
16) die Anwendung des Stempels in der Provinz Rheinhessen,
17) die Errichtung einer Landescultur-Rentenkasse,
18) die Disciplinarverhältnisse der nicht richterlichen Staatsbeamten,
19) die Ausübung der Strafgerichtsbarkeit über die vor dem 1. Januar 1872 pensionirten und zur Disposition gestellten Militärärzte und Militärbeamten,
20) Maßregeln gegen die Reblaus,
21) den Verkehr mit explosiven Stoffen,
22) die Pfändung in dem nicht gerichtlichen Beitreibungsverfahren, insbesondere in dem Steuerexecutions- und in dem administrativen Beitreibungsverfahren,
23) das Rechnungsjahr für den Haushalt der Provinzen und Kreise,
24) das Rechnungsjahr für den Gemeindehaushalt.

      Wir haben diese Gesetzesentwürfe in der Fassung, in welcher dieselben aus den ständischen Berathungen hervorgegangen sind, genehmigt und in der vorstehend ausgeführten Reihenfolge im Regierungsblatt verkündigen lassen.

§ 2.

      Gesetzesentwürfe, betreffend:

1) die allgemeine Bauordnung,
2) den Bau und die Unterhaltung der Kunststraßen,
3) die Ausübung und den Schutz der Fischerei,
4) die Anwendung der für die Großherzoglichen Civildiener bestehenden Bestimmungen auf die übernommenen Beamten und Bediensteten der Oberhessischen Eisenbahnen.