Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/531
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820 | |
<<<Vorherige Seite [530] |
Nächste Seite>>> [532] |
Datei:Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1820.djvu | |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
Regierungsblatt.
1) | Bestätigung einer milden Stiftung - 2) die Aufhebung des Landkriegs-Commissariats der Provinz Oberhessen - 3) Erledigung einer geistlichen Stelle - 4) Beförderungen. |
Die zu Gensingen, Kantons Bingen, gestorbene Susanne Klesius, hat durch Testament der Gensinger Pfarr-Kirche ein Kapital von dreihundert Gulden unter der Bedingung legirt, daß für den davon erfallenden Zinsenbetrag jährlich ein Seelenamt und Seelenmessen für sie in besagter Kirche gehalten werden sollen; welches Vermächtniß von des Großherzogs Königl. Hoheit landesherrlich gnädigst bestätigt worden ist.
Darmstadt, den 21. November 1820.
Großherzoglich Hessisches Geheimes Staats-Ministerium.
von Grolman. Wernher.
Da sich die dem Landes-Kriegs-Commissariat der Provinz Oberhessen aufgetragenen Geschäft nunmehr so weit vereinfacht und vermindert haben, daß zu deren fernerer Besorgung eine eigene Behörde nicht mehr erforderlich ist; so haben Se. Königl. Hoheit der Großherzog gnädigst zu verordnen geruhet, daß gedachtes Landes-Kriegs-Kommissariat mit Ende laufenden Jahrs außer Wirksamkeit treten, und die Ihm dermalen noch obliegenden Geschäfte der Regierung der Provinz Oberhessen, zu deren Geschäftskreis sie gehören, von gedachtem Zeitpunkt an übertragen werden sollen.