Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/270

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820
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      E.) Sogenanntes Nürnberger Apothekergewicht.

1 Pfund = 12 Unzen = 96 Drachmen = 288 Skruppel = 5760 Gran = 22,9010 Neue G.H.L.
Pfund.jpg
Unze.jpg
Drachme.jpg
Skruppel.jpg
Gran.jpg
1
"
=
8
"
=
24
"
=
480
"
=
1,9084
"
"
1
"
=
3
"
=
60
"
=
0,2385
"
"
1
"
=
20
"
=
0,0795
"
"
1
"
=
0,0040
"
"

      Uebrigens wird hierbey nachträglich bemerkt, daß der tolerirte Gebrauch des Apothekergewichts sich lediglich auf das Rezeptiren bezieht, und in so ferne ein Apotheker mit irgend einem Gegenstande Handel treiben sollte, er sich in dieser Rücksicht nach den allgemeinen Vorschriften richten muß.
      Darmstadt den 2ten Juni 1820.

Großherzoglich Hessische Maas- und Gewichts-Commission.
Eckhardt.
vt. Schäffer.



Erledigung einer geistlichen Stelle.

      Durch das Absterben des Pfarrers Goldmann ist die Pfarrstelle zu Oberwerba, Amts Vöhl, mit welcher das Diaconat zu Vöhl und die Schulstelle zu ersagtem Oberwerba verbunden ist, und von welchen sämmtlichen Stellen ein zu 483 fl. 26 kr. berechnetes Diensteinkommen abhängt, erledigt worden.

Sterbfälle.

      Am 22ten Mai starb der Amtsphisicus Dr. Liebknecht zu Butzbach - am 26ten desselben der Förster May zu Hähnlein, Forsts Jägersburg - am 31ten dess. der Justiz-Amtsdiener Andreas Stumpf zu Ortenberg.

Dienstbestellungen.

      Des Großherzogs Königliche Hoheit haben am 30ten des vorigen Monats, den bisherigen Regierungs- und Hofgerichts-Secretariats-Accessisten Carl Sues allhier - so wie am 31ten desselben, den zeitherigen Regierungs- und Hofgerichts-Secretariats-Accessisten Dr. Moritz Wilhelm Breidenbach, in die Zahl der hiesigen Hofgerichts-Advocaten und Procuratoren aufzunehmen gnädigst geruhet.