Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/241
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820 | |
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vom 1ten Juni d. J. an provisorisch übertragen worden sind. Eben so gehen mit demselben Zeitpuncte die Hoheitsregierungsgeschäfte über das Freiherrlich von Wambold`sche-Patrimonialgericht Hetschbach an das Großherzogliche Justizamt Umstadt über.
Darmstadt den 20ten May 1820.
Großherzoglich Hessisches Geheimes Staats-Ministerium.
von Grolman. Jaup. Hofmann.
In Folge des Art. 17. des allerhöchsten Edicts über die landständische Verfassung des Großherzogthums ist der Steuer-Ausschlag, welcher in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen durch das Ausschreiben vom 2ten Juni 1819. für das Rechnungs-Jahr 1819/20 verordnet war, auch auf das zweite Semester des laufenden Jahres erstreckt worden, und es sind daher hiernach in dem bemerkten Zeitraume vom 1sten July bis 31sten Dezember d. J., an landesherrlichen Steuern, so wie an sonstigen, zu allgemeinen Staatszwecken erforderlichen Geldern, so wie bisher
a. in der Provinz Starkenburg monatlich 15/12 Kreuzer
b. in der Provinz Oberhessen aber monatlich 11/4 Kreuzer
auf den Gulden Landes-Steuer-Capital zu erheben; wonach sich zu achten, und von den Großherzoglichen Hofkammern dahier und zu Giesen das Weitere zu vollziehen ist.
Darmstadt, den 20ten Mai 1820.
Großherzoglich Hessisches Geheimes Staats-Ministerium.
von Grolman. von Kopp. Hofmann.
Unterm 8. May haben des Großherzogs Königliche Hoheit gnädigst geruht, dem Geheimen Regierungsrath Hofgerichtsrath Johann Philipp von Hert, zu Giesen, die erbetene Dienst-Entlassung zu bewilligen.
Am 20. April 1820 ist der Rechnungsprobator Hartfus bei der Justificatur des Großherzoglichen Ober-Forst-Collegs in Ruhestand versetzt, und der bisherige Botenmeister Langheinz bei diesem Colleg, zum Rechnungs-Justificator gnädigst ernannt worden.