Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/038

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820
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b.) der immer steuerbaren Nichtgemeindsglieder 2 kr. 3,86342 pf.
c.) der vorhin Steuerfreien - " 2,3342 "

zu erheben, welches den Interessenten zur Nachricht andurch bekannt gemacht wird.
      Gießen den 9. Februar 1820.

Großherzoglich Hessische Regierungs-Deputation.
in Gemeindesachen
Haberkorn. Knorr.
vt. Görtz.



Die Erhebung der Communal-Bedürfnisse der Gemeinden des Amts Butzbach pro 1819.

      Den Gemeinden des Amts Butzbach wird andurch von der unterzeichneten Behörde die Erlaubniß ertheilt, ihre Communal-Bedürfnisse pro 1819. nach dem Steuerfuße zu erheben, wornach auf den Gulden Steuerkapital kommt:

der
Gemeindeglieder
der immer steuerbaren
Nichtgemeindsglieder
der vorhin
Freien
kr. pf. kr. pf. kr. pf.
zu Butzbach 5 0,527 6 3,978 2 0,542
" Hochweisel 3 1,103 3 3,002 1 0,281
" Ostheim 4 2,016 2 2,751 - 1,799
" Fauerbach 3 0,712 3 2,945 1 0,638
" Münster 12 2,452 5 0,303 - 3,355
" Maibach 13 0,292 5 0,901 1 0,901
" Bodenrod 9 2 1 1,163 1 1,163
" Rockenberg - 0,565 3 1,786 - 2,439
" Oppershofen - - 3 0,765 1 0,658
      Gießen den 9ten Februar 1820.
Großherzoglich Hessische Regierungs-Deputation.
in Gemeindesachen
Haberkorn. Knorr.
vt. Görtz.



Die Erhebung der Communal-Bedürfnisse der Gemeinden des Amts Alsfeld pro 1819.

      Der unterm heutigen von der unterzeichneten Behörde pro 1819. genehmigte Ausschlag zu den Communal-Bedürfnissen der Gemeinden des Amts Alsfeld beträgt auf den Gulden Steuerkapital: