Amtsblatt1872 V103

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  • 29.12.1871, Königsberg: Amtsblatt der Königlichen Preußischen Regierung zu Königsberg, 1872, No.10, Verordnung No.103
Die Vereinigung der vom Domainen Fiskus veräußerten Randflächen des Ewing-Sees mit dem Gemeinde-Verbande von Kössen resp. Kuppen und Weinsdorf betr.
Mit Genehmigung des Herrn Oberpräsidenten der Provinz Preußen sind folgende von dem Königl. Domainen Fiskus veräußerten Randflächen des Ewing-Sees und zwar:
  1. die an die Köllmer Lepold, Johann und Friedrich Schatz und Ludwig Josewski in Kössen, veräußerten Flächen von zusammen 20 Mrg. 29 Rth.
  2. die an den Gutsbesitzer Heinrich Weidemann, die Bauern Adolph Arendt, Friedrich Schwarz und wilhelm Poppke und den Schulzen Raddatz, sämtlich in Kuppen, sowie an den Pfarrer Thiel zu Saalfeld verkauften Flächen von zusammen 6 Morgen 161Rth.
  3. die an den Wirth Friedrich Danziger in Weinsdorf veräußerte Fläche von 175 Rth.
aus den fiskalischen Gutsbezirke ausscheiden und
die ad.1 bezeichneten Flächen mit dem Gemeindeverbande von Kössen,
die ad.2 bezeichneten Flächen mit dem Gemeindeverbande von Kuppen,
die ad.3 angegebene Parzelle mit dem Gemeindeverbande von Weinsdorf
vereinigt worden. [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1872,No.10,Verordnung Nr.103 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums