Hilligendorfer Mark

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Hilligendorfer Mark

In einem Güterverzeichnis aus dem 14. Jahrhundert des Domkapitels zu Münster wird angeführt: "Pensio Wydelinch: 2 sol. ton Overhus Hillendorpe servilis in par. Halteren." Die Burg Wedelinch alias Schonebeck Kspl. Roxel wurde 1398 vom Domkapitel erworben, ob das "Overhus" damals mit dazu gehörte, wissen wir nicht.

1364 wird der Knappe Bernhard von Schonebeck gt. von Hillen (Hillendorpe?) erwähnt. Seine Ehefrau ist Berta, sie haben 1371 8 lebende Kinder.

Das Gut Overhues geht später in den Besitz der Stadt Haltern über und erhält einen neuen Beinamen. Im Gräflich Westerholtschen Archiv (Nr.158) betr. Haus Sythen wird 1405 nämlich nur noch der "Manenschynshove" im Kirchspiel Haltern in der Bauerschaft "Hilgendorpe" erwähnt.

  • 11.4.1422 Richter Bürgermeister und Rat der Stadt Haltern mit Namen Joh. Dykmann , Rotger Huek, Johann van Drudinch, Johann Paupeken, Johann de Smet, Hermann van Ölde, Bernd Landfrede und Johann van Holtwick bekunden, dass Johann und Maas de Becker den Zehnten im Kirchspiel Haltern aus allen Gütern der Äbtissin von Essen, ihres Kapittels und der Probstei Gut Werden .... Gerd Gerddynges Hove, Salemanshove... das sie von Johann Werence - gewesener Amtmann und Vogt - gekauft und schon länger als 50 Jahre im Besitz haben. Dies war wohl der "Manenschynshove" in der Bauerschaft "Hilgendorpe".

So wird denn auch im Willkommregister von 1498 die "Burscapium ten Hilligendorp" noch angeführt, allerdings ausschlielich mit einem Anwesen, nämlich dem Hof des Lambert to Gerdink mit 4 Kommunikanten. Im Verzeichnis von 1499 wir diesr Hof als in "Ouerae" (Overrath) liegend bezeichnet. Dies stimmt mit der Lagebeschreibung der Markengrenzen überein. Bei dem "Manenschynshove" dürfte es sich demnach um das Gut "Overhues" des Aufsitzers Lambert Gerding (1498) handeln.

Dieser Hof war im Besitz des Hauses Emte. Goswin von Raisfeld zu Emte, Droste des Amtes Dülmen und Godesta von Billerbecke, Eheleute, verkaufen um 1590 den Bürgermeistern, Rat und Gemeinheit der Stadt Haltern ihre Güter, unter anderem alle Gerechtigkeit an dem Hinßenhove im Kspl. Haltern, Bschft. Averrahe oder Overhauß. Gleichzeitig verzichten Sie auf jeden Eigentumsanspruch, als sich "zu rechte und gebrauch dieses Stifts Münster rigt und gebuirt".

Am 15.10.1646 verlief die Grenze der Hilligendörper Mark vom hiesigen Lehmmersch, längs der Stockwiese und der Ipschen oder Soseken, bis auf die Lavesumer Mark, dort wo die Marksteine stehen, durch den Borkenberg, auf die Stever und dem Overhaus, und wiederum auf den Lehmmersch zu.

Im Jahre 1653 wird hier im Besitz des Fürstbistums Münster (Hofkammer) der Hof Korte (Haltern-Oldenkamp) als einzelner Hof in der nunmehrigen Bauerschaft "Oldenkamp" angeführt.

Lünzumer Mark

In zwei Tranchen, 1667 und 1682 verkaufte das Haus Ostendorf die Lünzumer Mark und das Markenrichteramt an die Stadt Haltern.

Markenteilung