Protokollbuch Mühlenburg (1605-1619)/079

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Protokollbuch Mühlenburg (1605-1619)
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bewilligen und zulassen wolte, Vogeln zu Syle, einen Ort im Syler Oisterbroke, negst Vogelß Wisch, an dessen Hoffe belegen, von der Marck, so weit es von Holtzgraffen und Marckgenossen nachgegeben werden könte, in seine Wisch einzuzeunen und überzulassen, darjegen soll ehr Vogell und seine nachkommende Erben, so Vogelß Erbe zu Syle bewohnen wurden, jharlichs, und alle Jhar Montages in den Pfingsten, den einen Reichsthaler, wegen der semptlichen Syler Marckgenossen, den Mennern zum Bösenkampe, einlieberen und betzahlen, mit diesem Bedinge, da Vogell etwas bewilligt wurde, und hernacher Mißverstandt, zwischen die Besenkamper und Syler Mans der Graßhode halber erwachsen, und das der Syler Viehe in der Bösenkemper Marck nit gestattet werden sollte, dahero auch, der Daler alstan, ihnen nit gepueren wolte, uff den Fall, soll sich Vogell des eingewilligten Heuwplackens halber mit dem Holtzgraffen und Marckgenossen verglichen, welches Vogell also, dafern ihm etwas geweiset, mit beliebet und gefallen.

Demnach sint Holtzgraffe und Marckgenossen, hieaußen an Vogelß Wisch in das Syler Oisterbrock gezogen, den Platz in Augenschein genohmen, und nach Befindunge, das es zu der Marck Beste gereichete und fast keinem Marckgenossen schetlich, alß haben Holtzgraffe und Marckgenossen