Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887/221

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
< Großherzogtum Hessen‎ • Regierungsblatt 1887
Version vom 18. Oktober 2013, 14:34 Uhr von Minhoefer (Diskussion • Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version • aktuelle Version ansehen (Unterschied) • Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887
<<<Vorherige Seite
[220]
Nächste Seite>>>
[222]
Datei:Grossherzogtum Hessen Regierungsblatt 1887.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.




Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 32.

Darmstadt, den 11. Oktober 1887


Inhalt: Bekanntmachung, bahnpolizeiliche Vorschriften für die Nebenbahnen im Großherzogthum, insbesondere für die Nebenbahn Reinheim-Reichelsheim betreffend.


Bekanntmachung,
bahnpolizeiliche Vorschriften für die Nebenbahnen im Großherzogthum, insbesondere für die Nebenbahn Reinheim-ReichelsIheim betreffend.


Vom 7. Oktober 1887.



      Die bahnpolizeilichen Bestimmungen für die Nebenbahnen im Großherzogthum - Bekanntmachung vom 15. November 1886 in Nr. 29 des Regierungsblattes - sind für den Betrieb der Nebenbahn Reinheim-Reichelsheim maßgebend.

      Darmstadt, den 7. Oktober 1887.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
Finger.
Köhler.