Bahnwärter

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Beamter der Bahnmeisterei

  • 1895: Der Beruf des Bahnmeisters gehört zu den unteren Bahnaufsichtsbeamten, welcher unter Leitung des Bahningenieurs (Eisenbahn-Bauinspektors) steht und den Zustand der Bahn durch tägliche Begehungen zu prüfen, die Bahnwärter und die Erhaltungsarbeiten zu beaufsichtigen hat. [1]

Berufsbezeichnung Bahnwärter

  • Bedeutung: Den Bahnwärtern fällt neben der Bewachung der ihnen zugeteilten Gleisstrecke auch die unmittelbare Fürsorge für deren ordnungsmäßige Instandhaltung, eigenhändige Beseitigung kleinerer Mängel und die Bedienung der Schranken (Barrieren) an vorhandenen Bahnübergängen zu, letzteres, soweit dafür nicht besondere Bedienstete bestellt sind. Die vorhandenen Weichen, einzeln oder in Stellwerken zentralisiert, werden durch Weichensteller (-Wärter) bedient. [2]

Bahnwärterhäuser als Wohnplätze

Fußnoten

  1. 1,0 1,1 Quelle: Hic Leones
  2. Quelle: Meyers Großes Konversationslexikon. Leipzig und Wien 1905-1909