Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886/225
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 32.
Darmstadt, den 15. Dezember 1886
Bekanntmachung,
bahnpolizeiliche Vorschriften für die Nebenbahnen im Großherzogthum, insbesondere für die Nebenbahn Worms-Offstein, betreffend.
Vom 11. Dezember 1886.
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
Finger.
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Regierungsblatt.
Nr. 32.
Darmstadt, den 15. Dezember 1886
Inhalt: | Bekanntmachung, bahnpolizeiliche Vorschriften für die Nebenbahnen im Großherzogthum, insbesondere für die Nebenbahn Worms-Offstein, betreffend. |
bahnpolizeiliche Vorschriften für die Nebenbahnen im Großherzogthum, insbesondere für die Nebenbahn Worms-Offstein, betreffend.
Vom 11. Dezember 1886.
Die bahnpolizeilichen Bestimmungen für die Nebenbahnen im Großherzogthum - Bekanntmachung vom 15. November d. J. in Nr. 29 des Regierungsblattes - sind für den Betrieb der Nebenbahn Worms - Offstein maßgebend.
Darmstadt, den 11. Dezember 1886.
Finger.
Köhler.