Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/139
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 24.
Darmstadt, den 3. September 1885
Bekanntmachung,
die Abänderung und Ergänzung der Schiffahrts-Polizei- und Floß-Ordnung für den Rhein betreffend.
Aus Allerhöchstem Auftrag:
Großherzogliches Staatsministerium.
In Vertretung:
v. Werner.
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Regierungsblatt.
Nr. 24.
Darmstadt, den 3. September 1885
Inhalt: | Bekanntmachung, die Abänderung und Ergänzung der Schiffahrts-Polizei- und Floß-Ordnung für den Rhein betreffend. |
die Abänderung und Ergänzung der Schiffahrts-Polizei- und Floß-Ordnung für den Rhein betreffend.
Mit Bezug auf die unterm 25. Juni 1869 - Regierungsblatt Nr. 28 - und 12. Februar 1878 - Regierungsblatt Nr. 1 - erlassenen Bekanntmachungen werden die nachstehenden zwischen den Rheinuferstaaten vereinbarten Abänderungen und Ergänzungen der Schiffahrts-Polizei- und Floß-Ordnung für den Rhein mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die neuen Bestimmungen der desfalls getroffenen Verständigung gemäß auf der Deutschen Stromstrecke mit dem 15. September l. J., auf der Niederländischen Stromstrecke mit dem 1. November l. J. in Wirksamkeit treten.
Darmstadt, den 29. August 1885.
Großherzogliches Staatsministerium.
In Vertretung:
v. Werner.
Breidert.