Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/111

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885
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Nr. 15.



      Hierbei sind die befundenen Mängel und darnach vorzunehmenden Unterhaltungsarbeiten genau in einem aufzunehmenden Protokolle festzustellen.
      In Fällen, welche ein schleuniges Einschreiten erheischen, ist diejenige Regierung, welcher die Unterhaltungspflicht obliegt, unaufgefordert oder auf erstes Ansuchen der anderen Regierung verpflichtet, sofort die erforderlichen und wirksamen Maßregeln zur Abhülfe zu ergreifen.


Artikel XIII.

      Die Ratificationsurkunden des gegenwärtigen Vertrages sollen sobald als möglich in Berlin ausgewechselt werden. Der Vertrag tritt zehn Tage nach dieser Auswechselung in Kraft.

So geschehen Berlin, den 30. Januar
Ein Tausend Acht Hundert Vier und Achtzig.
(L. S.) (unterz.) Karl Neidhardt. (L. S.) (unterz.) Eduard Marcard.


Bekanntmachung,
die neue territoriale Eintheilung der Bau-Bezirke in der Provinz Oberhessen betreffend.

      Des Großherzogs Königliche Hoheit haben die neue territoriale Eintheilung der Bau-Bezirke in der Provinz Oberhessen in folgender Weise zu genehmigen geruht:
      1) Der Bau-Bezirk Gießen umfaßt die Gemarkungen des Kreises Gießen mit Ausschluß der Gemarkungen
      Allertshausen, Hof Appenborn, Beltershain, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg, Harbach, Kesselbach, Lauter, Lindenstruth, Londorf, Groß- und Klein-Lumda, Odenhausen, Queckborn, Reinhardshain, Rüddingshausen, Saasen mit Bollnbach, Veitsberg und Wirberg, Stangenrod, Stockhausen, Weickartshain und Weitershain;
      2) Der Bau-Bezirk Alsfeld umfaßt
            a. sämmtliche Gemarkungen des Kreises Lauterbach,
            b. die Gemarkungen des Kreises Alsfeld mit Ausnahme von
      Appenrod, Arnshain, Atzenhain, Bernsburg, Bernsfeld, Bleidenrod, Büßfeld, Burg-Gemünden, Dannenrod mit Neu-Ulrichstein, Deckenbach, Ehringshausen mit Oberndorf, Elpen- rod, Erbenhausen, Ermenrod, Flensungen, Gleimenhain, Gontershausen, Haarhausen, Hainbach, Heimertshausen, Höingen, Homberg, Ilsdorf, Kirschgarten, Kirtorf, Lehnheim, Lehrbach mit Schmitt-Hof, Maulbach, Merlau, Nieder-Gemünden, Nieder-Ofleiden, Nieder-Ohmen, Ober-Gleen, Ober-Ofleiden, Ober-Ohmen, Otterbach, Rülfenrod, Ruppertenrod, Schadenbach, Hof Wäldershausen, Wahlen, Wett-Saasen, und Zeilbach.