Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/025

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885
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Nr. 3.



Ob Testament,
Ehevertrag,
Einkindschafts-
oder Erbvertrag
vorliegt, soweit
hierüber etwas
bekannt ist.
Angaben
über die in
Nr. 2 der vor-
stehenden all-
gemeinen
Vorschriften
angeführten
Fälle.
Der Erben.
Summa-
rische An-
gabe des
Werthes
des be-
kannten
Immobi-
liar- und
Mobiliar-
nachlasses.
Nummer
des
Eintrags
in die
Erbschafts-
steuer-
Tabellen.
Bemerkungen.
Namen
und
Wohnort.
Genaue
Bezeichnung
der Verwandtschaft
mit dem
Verstorbenen.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.