GOV/Anleitung

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Projekt GOV
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Hier ist beschrieben, wie man im GOV Daten ändert bzw. neue Objekte anlegt, siehe auch GOV/FAQ zur Dateneingabe.

Eine ausführliche Schritt-für-Schritt Anleitung zur Bearbeitung der Quelle "Ortschafts-Verzeichnis Provinz Schleswig-Holstein 1890" (die aber leicht auf andere Quellen übertragen werden kann), ist hier zu finden:

Datei:GOV-SH-1890.pdf

Bedienoberfläche

Die GOV-Einstiegsseite erreicht man mit: http://gov.genealogy.net/

In der linken Menüleiste stehen zur Auswahl:

  • Suche Suche nach Orten, Kirchengemeinden usw.
  • Login Anmelden - wenn Änderungen oder Neueingaben gemacht werden sollen
  • Sprache wechseln Auswahl der Anzeige in einer anderen Sprache
  • Über das GOV Beschreibung des GOV
  • Mitmachen Wie das GOV weiter ausgebaut wird

Anzeige eines Objekts

Sie können ein Objekt entweder über die Suche zur Anzeige bringen, oder aber direkt über einen Link der Form:

http://gov.genealogy.net/item/show/<GOV-ID> 

Wobei Sie statt "<GOV-ID>" die GOV-ID Ihres Zielobjektes eintragen müssen.

Beispiele:


Einloggen

Das Einloggen ist nur nötig, wenn Änderungen oder Neueingaben gemacht werden sollen.

Sollten Sie noch keine Benutzerkennung besitzen so melden Sie sich bitte unter http://db.genealogy.net/anmeldung/ an.

Bei Passwort-Fehleingaben erhält man bisher noch die etwas kryptische Fehlermeldung:
HTTP Status 500 - Exception report - The server encountered an internal error () that prevented it from fulfilling this request.

Macht man eine gewisse Zeit (mehrere Minuten) keine Eingaben, wird man automatisch ausgeloggt.

Ansehen des Quicktextes eines Objekts

Quicktext ist die Beschreibungssprache für Objekte im GOV. Er dient als eine Textschnittstelle zwischen Datenbank und Bearbeiter. Wird das gewünschte Objekt in der Expertenansicht angezeigt, ist ganz unten auf der Seite der Quicktext des Objektes zu sehen.

Über den Menüpunkt "Objekt bearbeiten" können Sie sich den Quicktext des Objekts und seiner zugehörigen Objekte im Bearbeitungsfenster anzeigen lassen - auch wenn Sie nicht eingeloggt sind!

Über den Menüpunkt "Objekt und alle Kind-Objekte bearbeiten" wird Ihnen ebenfalls der Quicktext des Objekts angezeigt aber diesmal mit allen "Kind-Objekten". "Kind-Objekte" sind Objekte die dem aktuellen Objekt unter- bzw. zugeordnet sind.

Haben Sie für bestimmte GOV-ID einen Alias definiert, wird dieser bei der Quicktext-Erzeugung benutzt, wenn Sie eingeloggt sind.

Ändern von Quicktext

Zum Ändern von GOV-Objekten ist ein Login erforderlich!

Nachdem man das zu ändernde Objekt zur Anzeige gebracht hat, kann man über den Menüpunkt "Objekt bearbeiten" den Quicktext des Objekts im Bearbeitungsfenster bearbeiten.

Dort kann man nun das Objekt verändern, soweit man sich an die Syntax-Regeln hält. So muss z.B. jede Eigenschaft (Zeile) von einem Komma abgeschlossen sein und die letzte Quicktext-Zeile eines Objektes muss mit einem Strichpunkt (Semikolon) enden.

Informationen zur Syntax siehe GOV/Quicktext.

Die GOV-ID eines Objekts kann nicht geändert werden!

Nach Abschluss der Änderung klickt man auf "Speichern".

War die Eingabe syntaktisch korrekt, wird im Bearbeitungsfenster der geänderte Quicktext "aufgefrischt" dargestellt. Bei einer Fehleingabe kommt eine entsprechende Fehlermeldung.

Neuanlage eines Ortes

Wann lege ich einen neuen Ort an?

Die Neunanlage eines Ortes ist dann sinnvoll, wenn es diesen im neuen GOV noch nicht gibt und er für genealogische bzw. historische Forschungen interessant ist.

Woher weiß ich, ob der Ort schon vorhanden ist?

Dafür die Suchfunktion im neuen GOV ausgiebig nutzen. Bitte auch darauf achten, ob er als "verwaister Ort" schon existiert. Als "verwaiste Orte" werden u.a. solche bezeichnet, die keinem anderen Objekt oder nur einem Bundesland zugeordent sind (z.B. Niedersachsen, siehe http://gov.genealogy.net/item/show/adm_369030 )

Welche Informationen werden für einen neuen Ort benötigt?

Als minimale Information sollte eingeben werden:

  • Name
  • Zugehörigkeit zu einem anderen Objekt (Ort, Gemeinde, Landkreis)
  • Objekttyp (um was handelt es sich; Hof, Dorf, Stadt, Gemeinde etc.)

Auflistung aller möglichen Objekttypen. Ist der genaue Objekttyp nicht bekannt, ist Ort zu nehmen.

Sehr wichtig sind:

  • geographische Koordinaten

Optional sind für die Neuanlage:

  • weitere Namen (historische, andere Sprachen)
  • alte Postleitzahl(en)
  • Einwohnerzahlen
  • (amtliche) Webseite des Ortes

Bei vielen Eingaben sind optional Zeitangaben (ab - bis) möglich, siehe Quicktext-Beschreibung.

Der richtige Ortsname (Ansetzungsregeln)

In den Regeln für die Formalkatalogisierung ist das allgemeine Vorgehen beschrieben. Die Nennung des richtigen Ortsnamens in der Eigenschaft "heißt" ist besonders wichtig, da in den Datenbanken über diesen Eintrag nach dem Objekt gesucht wird. Es sollte immer der offizielle Name des Ortes verwendet werden, wie er in Karten, Postleitzahlen-, Telefon- und anderen Verzeichnissen zu finden ist. Individuelle zusätzliche Ergänzungen, die z.B. zur näheren Beschreibung der Lage des Ortes dienen sollen, sollen nur angegeben werden wenn dies unbedingt nötig ist. Da jeder Ort durch die Eigenschaft "gehört zu" bereits einem übergeordneten Objekt z.B. Gemeinde, Land- oder Stadtkreis zugeordnet ist, solltes dieses übergeordnete Objekt im Ortsnamen NICHT nochmals genannt werden

FALSCH RICHTIG Warum
Neustadt Neustadt a.d. Waldnaab Es gibt viele Neustadt deshalb ist hier ein Zusatz sinnvoll, aber es muss die amtliche Schreibweise sein.
Kirchheim, Gem. Burgstadt Kirchheim Die Zugehörigkeit zum übergeordneten Objekt Gemeinde wird in der "gehört zu"-Eigenschaft eingetragen nicht im Ortsnamen.
Böttingen, Kr Tuttlingen Böttingen Der Ort ist dem Landkreis bereits durch die "gehört zu"-Eigenschaft zugeordnet. Eine Nennung im Ortsnamen ist daher überflüssig.
Breslau, Stadt, Breslau Der Typ des Objekts gehört in die "ist"-Eigenschaft nicht in den Ortsnamen:
heißt Breslau,
ist Stadt,
Auersdorf (Wüstung) Auersdorf Wüstungen werden über die "ist"- Eigenschaft beschrieben. Beispiel:
heißt Auersdorf,
ist bis 1640 Ort,
ist ab 1641 Wüstung
Frankfurt (Main) Frankfurt am Main
Frankfurt a. Main
Es sollte der offizielle Ortsname verwendet werden. Angaben in Klammer vermeiden, aber
Frankfurt / Oder Frankfurt (Oder) Die offizielle Schreibweise ist mit Klammern.
Schönebeck, Elbe Schönebeck (Elbe) Die offizielle Schreibweise ist mit Klammern.
Schönfließ, Adlig Adlig Schönfließ Die bevorzugte Schreibweise ist "Ortszusatz Ort".
Berlin, OT Kirchheim
Berlin-Kirchheim
Kirchheim Der Hauptort (Gemeinde) wird nicht angegeben. Er wird über "gehört zu" zugeordnet.

Namensänderungen werden mit Jahreszahl angegeben:

heißt bis 1928 Väthen,
heißt ab 1928 Tangerhütte,

Die Reihenfolge der Einträge spielt im Quicktext keine Rolle.
Ist keine Jahreszahl bekannt, so kann die Angabe des Zeitraums auch entfallen. Das sollte die Ausnahme sein.

heißt (auf deu) Tangerhütte,
heißt (auf deu) Väthen,

Ein Ortsname sollte auf keinen Fall durch z.B. "XXX" oder "Löschkanditat" ersetzt werden, auch wenn das zugehörige GOV-Objekt falsch oder überflüssig geworden ist. Überflüssige Ortsobjekte bitte in die entsprechende Wiki-Seite eintragen (siehe unten).

Ein Ortsname kann, wie auch der Name jedes anderen GOV-Objekts, in unterschiedlichen Sprachen angegeben werden:

heißt  (auf deu) Königsberg in Preußen,
heißt  (auf lat) Regiomonti Borussorum,
heißt  (auf lit) Karaliaučius,
heißt  (auf pol) Królewiec,
heißt bis 1946  (auf rus) Кёнигсберг,
heißt ab 1946  (auf rus) Kaliningrad,
heißt ab 1946  (auf rus) Калининград,

Eingeben eines neuen Ortes

Zum Eingeben von neuen GOV-Objekten ist ein Login erforderlich!

Neue Objekte kann man im Bearbeitungsfenster eines beliebigen existierenden Objektes eingeben und speichern.

Bei der Eingabe eines neuen Ortes muss man für das Objekt in der ersten Zeile zunächst einen Alias-Namen angeben und danach die Zuweisung "= neues Objekt;". Dadurch wird dem GOV-Parser mitgeteilt, dass nun ein neues Objekt folgt.

Danach wird das eigentliche Objekt beschrieben. Hierzu wird nochmals der Alias-Name angegeben, gefolgt von den Eigenschaften des Objekts. Jede Eigenschaft muss mit einem Komma abgeschlossen sein, nach der letzten Eigenschaft ist ein Strichpunkt nötig! Wenn möglich gleich beim Anlegen eines Orts-Objekts eine Position („liegt bei“) mit angeben.

Mit folgendem Quicktext wird z.B. der Ort Kirchheim angelegt:

KREIS_WUERZBURG_ORT_KIRCHHEIM = neues Objekt;
KREIS_WUERZBURG_ORT_KIRCHHEIM
 hat ab 1993 PLZ 97268,
 hat bis 1993 PLZ W8701,
 ist Ort,
 gehört zu adm_139679,
 heißt Kirchheim,
 liegt bei 49.6552°N 9.8582°O;

Nach dem Klick auf "Speichern", kann man über "letzte Änderungen" auf das neue Objekt zugreifen. Es wird der folgende Quicktext angezeigt.

KIREIMJN49WP
 gehört zu adm_139679,
 hat ab 1993 PLZ 97268,
 hat bis 1993 PLZ W8701,
 heißt  (auf deu) Kirchheim, 
 ist  Ort,
 liegt bei 49.6552°N 9.8582°O;

Man sieht, dass eine GOV-ID generiert wurde. Der Alias-Name taucht nur in der Benutzer-Editier-Ansicht auf.

Ein GOV-Objekt muss mindestens die zwei Eigenschaften „ist“ und „heißt“ besitzen. Außerdem ist es sinnvoll, ein GOV-Objekt gleich mit der Eigenschaft „gehört zu“ einem übergeordnetem Objekt zuzuordnen. Koordinaten bitte mit 4 Nachkommastellen eingeben, siehe FAQ Koordinaten.

Eingeben von anderen Objekten

Zur Eingabe von neuen GOV-Objekten ist ein Login erforderlich!

Die Eingabe von anderen Objekten erfolgt ähnlich wie bei der Ortseingabe, nur dass hier der Alias-Name auch für die weitere Verwendung abgespeichert und beim Abrufen des Objekts angezeigt wird. Man sollte deshalb einen sinnvollen, aussagekräftigen Namen verwenden.

Nach dem „Speichern“ wird der Alias-Name oberhalb des Objekts dargestellt. Der Alias-Name kann nun statt des Objektbezeichners in den „gehört zu“ Eigenschaften untergeordneter Objekte verwendet werden!


Wo finde ich Postleitzahlen?

Woher bekomme ich geografische Koordinaten?

  • In Deutschland gibt es von den Landesvermessungsämtern eine Serie Top50 auf CDs. Ab der Version 4.0 dieser CDs kann man Koordinaten direkt durch Klick auf die rechte Maus-Taste in die Zwischenablage kopieren und in anderen Anwendungen verwenden. Die Top50-Koordinaten-Ausgabe ist nicht im GOV-Format, Hinweise zur Konvertierung in den FAQ.
  • Umrechnung von Schweizer Landeskoordinaten (Swiss Grid) in geografische Koordinaten (Bezugssystem WGS84) mit Meter-Genauigkeit bei Swisstopo
  • Nahezu jeder gute Atlas und jede Landkarte hat ein Koordinatengitter, in dem man die Koordinaten einzelner Orte (oder Höfe) abgreifen kann. Übersichten sind zu finden unter Ortssuche FAQ und Landkarten.
  • Für viele Bundesländer kann man die Koordinaten aller Wohnplätze (Orte) kaufen - als Excel-Datei bei einem Landesvermessungsamt, siehe ATKIS. Bevor man diese Angaben im GOV zitiert, muss man die Nutzungsbedingungen der Daten studieren und einen Antrag auf Zustimmung zur Verwendung für das Projekt GOV des Vereins für Computergenealogie beim jeweiligen Amt stellen.
  • GOV verwendet das Europäische Terrestrische Referenzsystem 1989 (ETRS89), genauso wie Google Earth, MapQuest und Multimap.

Beispiele für Neueingaben

Landkreis

Mit folgendem Quicktext wird z.B. der Landkreis Kitzingen angelegt:

LANDKREIS_KITZINGEN = neues Objekt;
LANDKREIS_KITZINGEN
 gehört zu adm_369096,
 heißt Kitzingen,
 ist Landkreis;

Administrative Objekte wie z.B. Landkreis, Bundesland, Staat, Fürstentum usw. beschreiben Gliederungsstrukturen. Sie haben keine „Liegt bei“ Eigenschaft, da Sie in der Regel eine größere flächenmäßige Ausdehnung besitzen Ein administratives GOV-Objekt muss mindestens die zwei Eigenschaften „ist“ und „heißt“ besitzen!


Kirche

Mit folgendem Quicktext wird z.B. eine Kirche angelegt:

BAYERN_KIRCHE_TEILHEIM  = neues Objekt;
BAYERN_KIRCHE_TEILHEIM
 hat Konfession ev,
 heißt  (auf deu) St.Gumbertus,
 ist  Kirche,
 repräsentiert  object_151058,
 steht in TEIEIMJN59HI;

Hat die Kirche keinen eigenen Namen (z.B. St.Peter) so gibt man die Namen des Ortes an in dem die Kirche steht.

Bei der Eigenschaft „repräsentiert“ ist die Objektbezeichnung des zugehörigen Kirchenspiels (bzw. der Kirchengemeinde) anzugeben.

Quelle

GEMEINDELEXIKON_OSTPR_1908 = neue Quelle;
GEMEINDELEXIKON_OSTPR_1908
 hat ISBN  3-9315577-26-0,
 hat Titel  Gemeindelexikon Königreich Preußen I,
 hat Untertitel  Heft I Ostpreußen (Sonderschrift VFFOW 102), Aufgrund der Materialien der Volkszählung  vom 1. Dezember 1905;


Quelle (Buch)

HEIMATBUCH_KREIS_PLÖN = neue Quelle;
HEIMATBUCH_KREIS_PLÖN 
 hat Titel Heimatbuch des Kreises Plön,
 wurde herausgegeben von NN,
 geschrieben von Lieschen Müller;


Quellenangaben in Quicktext

Für die Änderung von GOV-Objekten ist ein Login erforderlich! Viele Objekt-Eigenschaften können um eine Quellenangabe „sagt“ erweitert werden:

Beispiel:

KR_INSTERBURG_ORT_162
 ist Ort,
 gehört zu KR_INSTERBURG,
 heißt bis 1938 Klein Plattenischken sagt GEMEINDELEXIKON_OSTPR_1908 (Ort 14.162),
 liegt bei 54.58°N 21.70°O;

In Klammern erfolgen allgemeine Angaben. Komma nicht erlaubt! Hier die Nummer des Kreises und der Gemeinde, die im Gemeindelexikon genannt wird.

Anleitung zum Herunterladen

Hier ist eine kleine Anleitung im pdf Format zum Herunterladen: GOV-Anleitung

Die Anleitung soll dem Nutzer die ersten Schritte erleichtern. Tiefere Kenntnisse sind allerdings dem GenWiki zu entnehmen.

Anmerkungen hierzu sind Ralf Jordan jederzeit willkommen.

Löschen eines Objektes

Objekte kann man nicht selbst löschen!

Da die Möglichkeit besteht, dass von anderen Objekten auf diese überflüssigen Objekte verwiesen wird, müssen diese mit den richtigen Objekten zusammengeführt werden.

Den Objektbezeicher des überflüssigen Objektes bitte den Administratoren mitteilen - zusammen mit dem Objektbezeichners des richtigen Objekts: GOV/Mehrfachkennungen

Doppelte Objekte

Es kann vorkommen, dass im GOV mehrere Objekte für einen Ort vorhanden sind. Dies ist entweder durch Falscheingaben passiert, durch das Mischen unterschiedlicher Datenbestände oder durch Einsatz eines Bots. In solch einem Fall müssen die beiden Objekte vermischt/zusammengeführt werden. Sollten Sie so einen Fall entdecken, tragen Sie ihn bitte auf der Seite GOV/Mehrfachkennungen ein.

Was ist die GOV-ID?

Die GOV-ID ist ein interner Schlüssel, mit dem ein Objekt im GOV indentifiziert wird. Er wird automatisch bei der Neuanlage eines Objektes vergeben, siehe GOV FAQ GOV-Kennung