Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/B101
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt .
Beilage Nr. 14.
Darmstadt, den 2. Juli 1885
Bekanntmachung,
den Steuerausschlag zur Bezahlung des Gehalts des Rabbinen zu Offenbach für das Jahr 1885/86 betreffend.
Großherzogliches Kreisamt Offenbach.
Hallwachs.
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Beilage Nr. 14.
Darmstadt, den 2. Juli 1885
Inhalt: | 1) Bekanntmachung, den Steuerausschlag zur Bezahlung des Gehalts des Rabbinen zu Offenbach für das Jahr 1885/86 betreffend. - 2) Uebersicht der für das Jahr 1885/86 von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Dieburg. - 3) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1885/86 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Schotten. - 4) Ordensverleihungen. - 5) Dienstnachrichten. - 6) Concurrenzeröffnung. |
den Steuerausschlag zur Bezahlung des Gehalts des Rabbinen zu Offenbach für das Jahr 1885/86 betreffend.
Zur Bezahlung der ständigen Besoldung des Rabbinen zu Offenbach pro 1885/86 sollen mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz 13/4 Pfennige von einer Mark Normalsteuerkapital der Israeliten in den zum Rabbinat Offenbach gehörigen israelitischen Gemeinden Babenhausen, Bürgel, Dietesheim, Dietzenbach, Dreieichenhain, Dudenhofen, Götzenhain, Groß-Steinheim, Hergershausen, Heusenstamm, Klein-Krotzenburg, Offenthal, Seligenstadt, Sickenhofen, Sprendlingen und Weiskirchen im Monat Juli diesen Jahres in einem Ziel erhoben werden, welches zur Bemessung der Beitragspflichtigen hierdurch bekannt gemacht wird.
Offenbach, den 17. Juni 1885.
Hallwachs.