Kirchenbücher und Standesregister für alle Wohnplätze im Land Hessen (1939)/012
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Kirchenbücher und Standesregister für alle Wohnplätze im Land Hessen (1939) | |
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Filialen beruhen (neben den amtlichen Statistiken) für die e Kirche auf dem „Handbuch für die e Landeskirche in Hessen“, 7. Aufl. 1929, und auf den Bänden I, III, IV und VII der „Hassia Sacra“ von W. Diehl, in der sich besonders auch die schwierige Frage der früheren Zuteilung rheinhessischer Orte gelöst findet, für die k Kirche auf dem „Handbuch der Diözese Mainz“ 1931 mit Zuziehung früherer Auflagen sowie auf den Ergebnissen der unten erwähnten Umfrage.
Die Angaben über Beginn, Lücken und Einzelinhalt der e KB konnten vollständig dem Werk „Inventare der e Pfarrarchive im Freistaat Hessen“ von F. Herrmann, auf dessen Bedeutung schon vorher hingewiesen wurde, entnommen werden; nur die bei Bürgermeistereien Rheinhessens und die in Staats- und Stadtarchiven aufbewahrten KB sind z.T. erst in dem Werk desselben Verfassers „Inventar der älteren Registratur des Ev. Landeskirchenamts“ im Anhang aufgezählt, z.T. nach den noch nicht veröffentlichten Inventaren der Hessischen Gemeindearchive (im Staatsarchiv Darmstadt) ergänzt. Für die k KB lagen entsprechend genaue Angaben aus einer Reihe von Pfarreien in dem angefangenen Inventarwerk von Hötzel (noch nicht veröffentlicht) vor, sonst nur kurze Angaben in dem Handbuch der Diözese Mainz; diese wurden durch Ergebnisse einer Umfrage bei den k Pfarrämtern ergänzt, für deren Genehmigung vom Bischöflichen Ordinariat in Mainz, für deren Beantwortung den Herren Geistlichen der Dank aller Benutzer dieser Zusammenstellung gebührt.
Die e KB sind – abgesehen von vereinzelten Ausnahmen in der Anfangszeit und von den französischen KB der Hugenotten- und Waldenser-Gemeinden – durchweg in deutscher Sprache geführt, die k KB nur in der Zeit von 1808-75, also solange sie amtliche Personenstandsbeurkundungen waren, sonst meist in lateinischer Sprache.
Eine ganze Reihe von e und k KB sind im Lauf der letzten Jahre auf Veranlassung und unter Aufsicht der staatlichen Stelle für die Verzettelung der KB in Hessen durch freiwillige Mitarbeiter verkartet worden, und die entstandenen Karteien sind im Staatsarchiv aufbe-