Erbgenahm
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Hierarchie: Regional > HRR > Historische deutsche Staaten > Lebensumstände > Dorfwirtschaft > Landwirtschaft > Bauer (Berufsbezeichnung) > Erbexe
Einleitung
Erbgenamen bezeichnet nach der Markenverfassung die Grundherren der an einer Mark berechtigten Höfe (Markgenossen).
Vorkommen
- 1571 Amt Bocholt (historisch), Kirchspiel Brünen Übermark oder Mark Witholt.