Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/049
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 10.
Darmstadt, den 5. Juni 1884.
Bekanntmachung,
die Ausstellung der Grundbücher zur Sicherung des Grundeigenthums und des Hypothekenwesens betreffend.
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Regierungsblatt.
Inhalt: Bekanntmachung, die Aufstellung der Grundbücher zur Sicherung des Grundeigenthums und des Hypothekenwesens betr.
die Ausstellung der Grundbücher zur Sicherung des Grundeigenthums und des Hypothekenwesens betreffend.
Nachdem die bisher in Geltung gewesenen Taxen für die Aufstellung der Grundbücher und die Fertigung der dazugehörigen Karten-Copieen sich als unzulänglich erwiesen haben, wird unter Aufhebung der in der Bekanntmachung vom 26. April 1837 (Reg.-Bl. S. 326) angegebenen Taxen, für alle von nun an zur Aufstellung gelangenden Grundbücher und für die dazugehörigen Karten die nachstehende neue Bezahlung festgesetzt:
1) | Für Aufstellung des Grundbuchs und des alphabetischen Namensverzeichnisses von jeder Parzelle | 6 | Pfennig. |
2) | Für die Copie der Parzellenkarten mit Angabe der Ackerbreiten und für die Fertigung der Supplementkarten: | ||
von jeder Parzelle | 7 | " | |
von jedem Hectar | 16 | " |