Petzolds Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches 1911/LIII

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Petzolds Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches 1911
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      Durch die Volkszählung vom 1. Dezember 1910 wurde eine Einwohnerzahl von 216.128 nachgewiesen, wovon 106.278 Personen auf das männliche und 109.850 Personen auf das weibliche Geschlecht entfallen. Die durchschnittliche Bevölkerung pro qkm beträgt sonach 163 Einwohner.

      Bei früheren Volkszählungen wurden ermittelt:

im Jahre 1880 155.036 Einwohner
" " 1890 170.864 "
" " 1900 194.914 "
" " 1905 206.508 "

      Gegenüber der Volkszählung von 1905 bedeutet dies eine Zunahme von 9.620 Personen (= 4,66%).

      Nach Religionsbekenntnissen verteilen sich die Einwohner auf Grund der Volkszählung vom 1. Dezember 1910 wie folgt:

207.825 Evangelische,
7.246 Katholische,
194 Israeliten sowie
863 Andersgläubige sowie Konfessionslose.


Landesvertretung.

      Sachsen-Altenburg bildet laut Verfassung vom 29. April 1831 eine erblich konstitutionelle Monarchie. Staatsoberhaupt ist Herzog Ernst, geboren 31. August 1871, vermählt mit Adelheid, Prinzessin zu Schaumbung, geboren am 22. September 1875.

      Der Landtag besteht aus 33 durch direkte Wahl auf drei Jahre zu wählenden Abgeordneten und zwar:

    9 von den Höchstbesteuerten,
    11 " " Städten und
    12 " dem platten Lande.

Politische Einteilung nebst Angabe der Organisation der Verwaltungsbehörden.

      Die oberste Behörde für alle Zweige der Staatsverwaltung ist das Herzogliche Staatsministerium. Sitz desselben ist Altenburg. Dasselbe ist wirksam als Gesamtministerium oder durch seine 4 Abteilungen.

    1. Abteilung für Angelegenheiten des Herzoglichen Hauses, für auswärtige und für Zollvereinsangelegenheiten, für Militärsachen und für Kultusallgelegenheiten,
    2. Abteilung für Justizangelegenheiten,
    3 " des Innern,
    4. " der Finanzen.

      Für die politische Verwaltung ist das Land eingeteilt in vier Verwaltungbezirke:

    Altenburg (Stadtkreis),
    Altenburg (Landbezirk),
    Ronneburg,
    diese bilden den Ostkreis,
    und Roda, welcher den Westkreis bildet.

      An der Spitze des Stadtkreises Altenburg steht der jeweilige Oberbürgermeister daselbst, den ländlichen Verwaltungsbezirken steht je ein Landrat vor.

Einteilung der Gerichtsbezirke.

      Das Herzogtum Sachsen-Altenburg bildet den Bezirk des Herzoglichen Landgerichts in Altenburg mit den Amtsgerichten:

    Altenburg,
    Meuselwitz,
    Schmölln,
    Ronneburg,
    Eisenberg,
    Roda und
    Kahla.

      Oberlandesgericht ist das gemeinschaftliche thüringische Oberlandesgericht in Jena.

Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha.

      Hauptstädte: Gotha 39.553, Coburg 22.488 Einw.

      Landesfarben: Weiß-Grün.

Statistisches.

      Das Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha besteht aus den beiden geographisch voneinander getrennt liegenden Herzogtümern Sachsen-Coburg und Sachsen-Gotha. Das Staatsgebiet umfaßt insgesamt 1976,79 qkm, wovon aus

    das Herzogtum Sachsen-Coburg 561,66 qkm
    und auf das Herzogtum Sachsen-Gotha 1.415,13 "

entfallen.