Petzolds Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches 1911/LIV

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Petzolds Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches 1911
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      Die Bevölkerung betrug nach den Feststellungen der Volkszählung vom Dezember 1910:

für das Herzogtum Sachsen- Coburg 74.818 Einw. ( 36.064 männl. u. 38.754 weibl.)
" " " " Gotha 182.359 " ( 89.266 " " 93.093 "
für Sachsen-Coburg-Gotha 257.177 Einw. ( 125.330 männl. u. 131.847 weibl.)

      Die durchschnittliche Bevölkerungsstärke beträgt sonach 130 Einwohner pro qkm.

      Bei früheren Volkszählungen wurden ermittelt:

    1880 1890 1900 1905
    Herzogtum Sachsen- Coburg 56.728 59.287 66.814 71.512 Einw.
    " " Gotha 137.988 147.226 162.736 170.920 "
    Herzogtum Sachsen- Coburg-Gotha 194.716 206.513 229.550 242.432 Einw.

      Die Zunahme innerhalb der letzten 5 Jahre betrug sonach:

    beim Herzogtum Sachsen- Coburg 3.306 Einw. (= 4,64%)
    " " " Gotha 11.439 " (= 6,70%)
    Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha zusammen 14.745 Einw. (= 6,09%).

      Ueber die Verteilung der Bevölkerung nach dem Religionsbekenntnis waren die Ermittelungen aus Grund der Volkszählung 1910 bei Drucklegung dieses Werkes noch nicht abgeschlossen. Nach der Volkszählung von 1905 betrug dieselbe:

237.187 Evangelische,
3.897 Katholische,
714 Israeliten sowie
634 anderen Religionen Angehörige und Konfessionslose.

Landesvertretung.

      Beide Herzogtümer Sachsen-Coburg und Sachsen-Gotha bilden zusammen eine erblich konstitutionelle Monarchie unter einer gemeinsamen Regierung. Regent: Herzog Carl Eduard, geb. am 19. Juli 1884.

      Als Staatsgrundgesetz gilt die Verfassung vom 3. Mai 1852, welche im Jahre 1874 neugeregelt wurde. Darnach besteht:

    a) für jedes Herzogtum ein besonderer Landtag, welcher für Sachsen-Coburg aus 11, für Sachsen-Gotha aus 19 Abgeordneten,
    b) ein gemeinschaftlicher Landtag für beide Herzogtümer, der sich aus denselben Mitgliedern, insgesamt also aus 30 Mitgliedern, zusammensetzt.

Politische Einteilung und Organisation der Verwaltungsbehörden.

Die oberste Behörde für alle Zweige der Staatsverwaltung ist das Staatsministerium, welches in zwei Abteilungen:

    a) für das Herzogtum Coburg,
    b) " " " Gotha zerfällt.

      An der Spitze des Staatsministeriums steht der Staatsminister, welcher zugleich Vorstand der einen Abteilung desselben ist. Für die Angelegenheiten des Herzoglichen Hauses besteht eine besondere Abteilung mit dem Sitz in Gotha.

      Für die Verwaltung der inneren Angelegenheiten ist das Herzogtum Sachsen-Gotha eingeteilt in die Landratsamtsbezirke: Gotha, Ohrdruf und Waltershausen.

      Die Städte Gotha, Ohrdruf und Waltershausen unterstehen dem Ministerium, während sämtliche übrigen Stadt- und Landgemeinden den Landratsämtern unterstellt sind. Das Herzogtum Sachsen-Coburg bildet nur einen Landratsamtsbezirk (Sitz in Coburg). Die Städte Coburg, Königsberg (Franken), Neustadt (Herzogtum Coburg) und Rodach unterstehen dem Ministerium unmittelbar, während alle übrigen Gemeinden unter Aussicht des Landratsamts Coburg stehen.

Einteilung der Gerichtsbezirke.

      Das Herzogtum Sachsen-Gotha bildet den Landgerichtsbezirk Gotha mit folgenden Amtsgerichten:

    Gotha,
    Liebenstein (Hzt. Gotha),
    Ohrdruf,
    Tenneberg,
    Thal (Hzt. Gotha),
    Tonna (Sitz in Gräfentonna),
    Wangellheim und
    Zella-St. Blasii.