Petzolds Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches 1911/L

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Petzolds Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches 1911
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Landesvertretung.

      Sachsen-Weimar ist eine erblich konstitutionelle Monarchie, Verfassung vom 5. Mai 1816 welche durch Grundgesetz vom 15. Oktober 1850 revidiert worden ist. Staatsoberhaupt: Großherzog Wilhelm Ernst, geb. 10. Juni 1816.

      Der Landtag besteht nach dem Wahlgesetz vom 10. April 1909 aus 38 Mitgliedern, von denen

    5 aus der Wahl der größeren Grundbesitzer,
    5 " " " " übrigen Höchstbesteuerten,
    1 " " " des Senats der Universität Jena,
    1 " " " der Handelskammer für das Großherzogtum,
    1 " " " " Handwerkskammer für das Großherzogtum,
    1 " " " " Landwirtschaftskammer für das Großherzogtum
    1 " " " " im Großherzogtum bestehenden Arbeitskammern
    und 23 aus allgemeinen direkten Wahlen hervorgehen.

Politische Einteilung.

      Die oberste Behörde für alle Zweige der Staatsverwaltung ist das Großherzogliche Staatsministerium mit dem Sitz in Weimar. Dasselbe ist eingeteilt in 4 Departements:

  1. das Departement des Großherzoglichen Hauses und des Kultus,
  2. der Justiz,
  3. der Finanzen und
  4. das Departement des Innern und Aeußern.

      Für die Verwaltung ist das Großherzogtum eingeteilt in 5 Verwaltungsbezirke, nämlich:

    1. Verwaltungsbezirk ( Sitz in Weimar),
    2. " ( " " Apolda),
    3. " ( " " Eisenach),
    4. " ( " " Dermbach),
    5. " ( " " Neustadt a. d. Orla).

      An der Spitze jedes Verwaltungsbezirks steht der Bezirksdirektor, demselben sind sämtliche Stadt- und Landgemeinden seines Bezirks unterstellt.

Gerichtseinteilung.

      Für die Rechtspflege bestehen innerhalb des Staatsgebiets 2 Landgerichte und 19 Amtsgerichte, letztere nach der Zuteilung zu den Landgerichten aufgeführt wie folgt:

  1. Landgericht Eisenach mit den Amtsgerichten:
    1. Eisenach,
      Geisa,
      Gerstungen,
      Ilmenau,
      Kaltennordheim,
      Ostheim (Rhön),
      Stadtlengsfeld und
      Vacha
  2. Landgericht Weimar mit den Amtsgerichten:
    1. Allstedt,
      Apolda,
      Blankenhain,
      Buttstädt,
      Großrudestedt,
      Jena,
      Vieselbach und
      Weimar.

      Die Amtsgerichte im 5. Verwaltungsbezirk (Neustadt a. d. Orla), als:

    Auma,
    Neustadt a. d. Orla und
    Weida

sind dem gemeinschaftlichen Landgericht Gera (Reuß) zugeteilt.

      Oberlandesgericht für Sachsen-Weimar ist das gemeinschaftliche Thüringische Oberlandesgericht in Jena.

Herzogtum Braunschweig.

      Hauptstadt: Braunschweig 143534 Einw.

      Landesfarben: Blau-Gelb.

Statistisches.

      Das Herzogtum besteht aus 3 größeren und 5 kleineren Landesteilen und umfaßt ein Gebiet von insgesamt 3.672,05 qkm. Bei der Volkszählung vom 1. Dezember 1910 wurden insgesamt 494.339 Einwohner (242.783 Personen männlichen und 251.556 Personen weiblichen Geschlechts) ermittelt. Die durchschnittliche Bevölkerungsstärke beträgt demnach 135 Einwohner auf 1 qkm.