Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883/B157

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883
Inhalt
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
ABEFGH KLMNOPRSTUVWZ

Beilagen:
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
ABCDGHI/J KLNOPRSTUW
Alphabetisches Namensregister:

ABC DEFGH I/JKL MNOPQRS TUVW YZ
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Datei:Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1883.djvu
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 21. Darmstadt, den 17. September 1883.


Inhalt: 1) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. - 2) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. - 3) Bekanntmachung, den Locomotiv-Betrieb auf der Material-Transport-Bahn zwischen der Ziegelei Hainstadt, der Station Hainstadt und dem Main betreffend. - 4) Verzeichniß der Vorlesungen, Uebungen und Praktika, welche im Wintersemester 1883/84 in den sechs Fachabtheilungen der Großherzoglichen technischen Hochschule zu Darmstadt gehalten werden. - 5) Bekanntmachung, die Ergebnisse der Verwaltung der Wittwen- und Waisenkasse der Volksschullehrer vom Jahre 1881 und vom 1. Quartal 1882 betreffend. - 6) Erhebung des Marktfleckens Langen zur Stadt. - 7) Abwesenheitserklärung. - 8) Namensveränderungen. - 9) Charakterverleihungen. - 10) Dienstnachrichten. - 11) Concurrenzeröffnungen[GWR 1].



Öffentliche Anerkennung einer edlen That.

      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Friedrich Dandler von Ippesheim in Anerkennung der von ihm im Mai 1881 mit Muth und Entschlossenheit vollbrachten Rettung des 11 Jahre alten Philipp Schnorrenberger von Planig vom Tode des Ertrinkens eine Geldprämie zu verleihen geruht.
      In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird dieses hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Darmstadt, den 20. August 1883.
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
v. Starck.
Fuhr.



Öffentliche Anerkennung einer edlen That.

      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Schiffer Peter Kessel zu Nierstein in Anerkennung der von ihm am 14. Juni l. J. mit Muth und Entschlossenheit vollbrachten Rettung des zwei Jahre alten Kindes des Anton Walter zu Nierstein vom Tode des Ertrinkens eine Geldprämie Allergnädigst zu verleihen geruht.
      In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird dieses hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Darmstadt, den 20. August 1883.
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
v. Starck.
Fuhr.



Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)

  1. Druckfehler in Textvorlage: Concurenzeröffnungen