Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883/B004
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883 | |
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die Freiherrlich von Weyherische Eleonorenstiftung betreffend.
Aus der Freiherrlich von Weyherischen Eleonorenstiftung sind drei Pensionen zu vergeben. Es werden daher alle diejenigen, welche auf Grund der Allerhöchsten Verordnung vom 19. Januar 1848 (Regierungsblatt Nr. 3) um eine dieser Pensionen nachsuchen wollen und nicht bereits früher um eine solche eingekommen sind, hiermit aufgefordert, längstens bis zum 10. Februar dieses Jahres ihre Gesuche, unter Anschluß des Geburtsscheins, bei der unterzeichneten General-Adjutantur einzureichen.
- Darmstadt, am 4. Januar 1883.
v. Westerweller.
Vorstehende Uebersicht wird hiermit als richtig beglaubigt und mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung in vier Zielen und zwar in den Monaten Mai, Juli, September und October 1883 stattfinden soll.
- Heppenheim, am 15. December 1882.
Gräff.