Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883/001
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883 | |
Inhalt | |
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß: ABEFGH KLMNOPRSTUVWZ Beilagen: | |
<<<Vorherige Seite [Titel] |
Nächste Seite>>> [002] |
Datei:Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1883.djvu | |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
Regierungsblatt.
Inhalt: 1) Bekanntmachung die Gebühren der Ortsgerichte betreffend. - 2) Bekanntmachung, die Aufsicht über die Untersuchungsgefängnisse betreffend. - 3) Bekanntmachung, die Kosten der Rechtshülfe betreffend.
die Gebühren der Ortsgerichte betreffend.
Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß zu den Geschäften, für welche nach § 47 der Instruction für die Großherzoglichen Ortsgerichte in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen vom 26. October 1852 Tagegebühren Seitens der Ortsgerichte bezogen werden, auch Ausweisungen bei Zwangsvollstreckungen in das unbewegliche Vermögen gehören. (Artikel 16 Nr. 1 des Edicts, die Organisation der Ortsgerichte in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen betreffend, vom 16. October 1852, § 40 Absatz 1 der Instruction für die Ortsgerichte vom 26. October 1852 und § 15 Absatz 5 Nr. 1 der Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879.)
- Darmstadt, den 22. December 1882.
v. Starck.