Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/406

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860
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Nr. 38.


fortdauert, so sind zum Zwecke der Abschließung eines neuen Vertrages hierüber Bevollmächtigte ernannt und zwar:

Großherzoglich Hessischer Seits:
der Minister-Resident am Königlich Preußischen Hofe von Biegeleben,
und Königlich Preußischer Seits:
der Wirkliche Geheime Legationsrath Hellwig
und
der Chef des Generalstabes VI. Armee-Corps Oberst von Hartmann,

welche unter Vorbehalt der landesherrlichen Ratification die nachstehenden Artikel vereinbart haben:

Artikel I.
Feststellung der Königlich Preußischen Militärstraßen, deren Etappen-Hauptorte und Etappen-Bezirke.
§. 1.
A. Militärstraße von Erfurt nach Coblenz und umgekehrt.

Die Militärstraße von Erfurt nach Coblenz berührt im Großherzogthum Hessen folgende Etappenhauptorte mit den zugehörigen Etappenbezirken:

1) den Hauptort Alsfeld, 4 Meilen von dem Etappenorte Hersfeld, mit den Bezirksorten:
Romrod, Liederbach, Altenburg, Zell, Billertshausen, Eudorf, Eifa, Elbenrod, Dotzelrod und Reibertenrod;
2) den Hauptort Grünberg, 4 Meilen von Alsfeld, mit den Bezirksorten:
Reiskirchen, Lindenstruth, Ettingshausen, Münster, Saasen, Harbach, Göbelnrod, Queckborn, Wetterfeld, Lauter, Wirberg, Stangenrod, Flensungen, Weickartshain, Merlau und Ilsdorf;
3) den Hauptort Gießen, 3 Meilen von Grünberg, mit den Bezirksorten:
Heuchelheim, Klein-Linden, Großen-Linden, Leihgestern, Wieseck, Großen-Buseck, Burkhardsfelden, Annerod, Trohe, Rödchen und Alten-Buseck
im Großherzogthum Hessen; sowie mit den Orten:
Atzbach, Dudenhofen, Münchholzhausen, Kinzebach, ,Lützenlinden, Groß- und Klein-Rechtenbach
im Königreich Preußen.

Der Hauptort Gießen nimmt nur den Stab und die Hauptquartiere auf und kommt mit seinen Feuerstellen nicht in Aufrechnung.
Für diejenigen Fälle, wo größere Abtheilungen Königlich Preußischer Truppen auf der Main-Weser-Eisenbahn erst Abends in Gießen ankommen, und am andern Morgen weiter befördert werden, treten dem Etappen-Bezirke die Orte Lollar und Lang-Göns hinzu.