Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/390

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860
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Nr. 37.


Bezeichnung der Gewerbe.
Verhältnißmäßiger Zusatz.
Bemerkungen.
Basis.
Zusatz für die
Gehülfen
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G II
fl.
fl.
V. Klasse.
1) Unabhängig vom Rang der Orte.
(Fixes Steuerkapital 36 fl.)
Hanfreibmüller Miethwerth
u. Gehülfen
Der Miethwerth des Gewerbslocals kommt nur zur Hälfte in Ansatz.
Harz-, Pech- und Theerhändler desgl.
Hopfenhändler im Kleinen desgl.
Kalkbrenner desgl. Der Miethwerth des Gewerbslocals kommt nur zur Hälfte in Ansatz.
Kammmacher mit Laden desgl.
Kappenmacher mit Laden desgl.
Knochenhändler desgl.
Knochenmehlhändler desgl.
Knochenmüller desgl. Der Miethwerth des Gewerbslocals kommt nur zur Hälfte in Ansatz.
Korbhändler mit feineren Korbwaaren desgl.
desgl.
Lichterzieher desgl.
Liqueurhändler im Kleinen desgl.
Lohmüller desgl. Der Miethwerth des Gewerbslocals kommt nur zur Hälfte in Ansatz.
Lumpenhändler desgl.
Mäkler mit Geld und Immobilen desgl.
Macaroni- und sonstige Suppenteig- (Nudeln- etc.) Händler desgl.
Malzbereiter und Malzhändler desgl.
Manger desgl. Der Miethwerth des Gewerbslocals kommt nur zur Hälfte in Ansatz.
Mehlhändler im Kleinen desgl.
Metzger, der nicht ständig schlachtet desgl.
Müller (Mahl-, Schlag- und Schneidmüller) mit 1 Gang desgl. Der Miethwerth des Gewerbslocals kommt nur zur Hälfte in Ansatz.
Nürnberger-Waaren-Händler desgl.
Obstweinhändler im Kleinen desgl.
Oelhändler im Kleinen desgl.
Oelkuchenhändler desgl.
Parfümeriehändler desgl.
Pastetenbäcker desgl.
Posamentier mit Laden desgl.
Pulverhändler mit Schießpulver desgl.