Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/286
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860 | |
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Kenntniß gebracht, daß die fraglichen Eisenbahnscheine bei der Herzoglichen Staats-Schulde-Verwaltungskasse, sowie bei allen übrigen Herrschaftlichen Kassen nicht allein, wie bisher, in Zahlung angenommen, sondern auch auf Verlangen eingetauscht werden.
- Dessau, den 17. August 1860.
v. Ploetz.
die Errichtung einer Postexpedition zu Jugenheim betreffend.
Es wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, daß mit dem 1. September zu Jugenheim an der Bergstraße eine Postexpedition in Wirksamkeit treten wird.
- Darmstadt, am 27. August 1860.
Crève.
die Errichtung einer Carriolpost zwischen Wörrstadt und Undenheim betreffend.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß mit dem 1. k. M. zwischen Wörrstadt und Undenheim eine Carriolpostverbindung, im Anschluß an die Alzey-Oppenheimer Postverbindung, in Wirksamkeit treten und bei derselben nachstehende Personengeldtaxe angewendet werden wird.
zur Erhebung des Personengeldes und der Ueberfrachttaxe aus dem Carriolpostcurse zwischen Wörrstadt und Undenheim.
Es zahlt eine Person: | |||||
zwischen | Wörrstadt | und | Undenheim | 20 | kr. |
" | " | " | Köngernheim | 24 | " |
" | " | " | Dexheim | 36 | " |
" | " | " | Oppenheimer Fahrt | 44 | " |
" | " | " | Oppenheim (Stadt und Bahnhof) | 48 | " |
1) Die Ueberfrachttaxe zwischen Wörrstadt und Oppenheim beträgt für je 5 Pfund 13/4 kr.