Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/253

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860
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Nr. 22.


Bekanntmachung,
die Herstellung täglicher Postverbindungen in Oberhessen betreffend.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß mit dem 15. d. M. nachstehende tägliche Postverbindungen ins Leben treten werden:

I. zwischen Lauterbach und Nieder-Wöllstadt;
II. zwischen Ortenberg und Nieder-Wöllstadt (eine Localpost);
III. zwischen Büdingen und Lindheim zwei Postverbindungen im Anschluß an die sub. I. und II. verzeichneten;
IV. eine Cariolpostverbindung zwischen Schotten und Selters, im Anschluß an die Postverbindungen II. und III., sowie
V. zwischen Schotten und Ulrichstein eine Botenpost.

Dagegen werden, von dem gleichen Zeitpunkte an, die bisher bestandenen Postverbindungen

zwischen Lauterbach und Herbstein,
" Herbstein " Grebenhain,
" Gedern " Nieder-Wöllstadt,
" Büdingen " Lindheim,
" Selters " Engelrod,

außer Wirksamkeit gesetzt.

Für die neuen Postverbindungen sind die nachstehenden Personengeldtaxen festgesetzt worden:
Tarif
zur Erhebung, des Personengeldes und Ueberfrachtportos auf den Personenpostcursen zwischen
I. Lauterbach und Nieder-Wöllstadt,
II. Ortenberg und Nieder-Wöllstadt,

sowie zum Durcheinschreiben auf die Curse zwischen Lindheim und Büdingen und zwischen Selters und Schotten.

zwischen
Per-
sonen-
geld.
Ueber-
frachtporto
für je 5
Pfd.
zwischen
Per-
sonen-
geld.
Ueber-
frachtporto
für je 5
Pfd.
fl.
kr.
kr.
fl.
kr.
kr.
Lauterbach Blitzenrod - 6 - Lauterbach Lindheim 2 16 51/4
" Eisenbach - 14 - Altenstadt 2 24 51/4
" Herbstein - 28 11/6 " Assenheim 2 44 55/6
" Grebenhain - 56 21/3 " Nieder-Wöllstadt 2 52 65/12
" Gedern 1 24 211/12 " Büdingen 2 36 55/6
" Ortenberg 1 52 41/12 Herbstein Blitzenrod - 22 -