Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/211

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860
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Nr. 17.


W. An zurückbezahlten Vertretungssummen für Militärpflichtige, welche vor Anfang der Dienstzeit gestorben, untauglich geworden oder nicht zum Militärdienst aufgerufen worden sind 3892 -
X. In der Großherzoglichen Staatsschulden-Tilgungskasse wurden verzinslich angelegt 196000 -
Y. An Verwaltungskosten 1523 211/4
Z. Zum Invaliden- und Wittwen-Aufbesserungsfonds, in Folge des Gesetzes vom 24. December 1857 8935 371/2
Hiervon wurden bezahlt in 1859
a. an Invaliden 3235 fl. 5 kr.
b. an Unterofficiers- etc. Wittwen 2974 " - "
in Summe
6209 fl. 5 kr.
und blieben mithin verzinslich stehen ..... 2726 fl. 321/2 kr.
Das Vermögen dieses Fonds betrug nach der Bekanntmachung vom 23. April 1859 über die Ergebnisse der Einstandskasserechnung von 1857/58 (S. Regierungsblatt Nr. 17 von 1859) 15922 " 591/4j "
An Zinsen und sonstigen Einnahmen erwuchsen vom 1. Januar 1858 bis 31. December 1858 917 " 42 "
Mithin besteht das Vermögen dieses Fonds in 19567 " 133/4 "
Z1. Insgemein - -
Summe der Ausgaben
355904 251/2
III. Die Vergleichung
der Einnahme 512549 42
mit obiger Ausgabe ergibt den Kassebestand 156645 161/2
IV. Das Vermögen der Einstandskasse bestand nach der vorigen Rechnung (Bekanntmachung vom 23. April 1859 Regierungsblatt Nr. 17) ausschließlich des Kassevorraths in 964000 fl. - kr.
Bei Großherzoglicher Staatsschulden-Tilgungskasse wurden angelegt (siehe oben X.) 196000 fl. - kr.
Hiervon abgezogen die abgetragene Summe (siehe oben I. 7) 92000 fl. - kr.
Wurden mithin mehr angelegt 104000 " - " 1068000 -
Mit Einschluß des Kassevorraths beträgt also das Vermögen 1224645 161/2
Darmstadt, den 31. Mai 1860.
Großherzogliches Kriegsministerium.
Frhr. von Schäffer-Bernstein.
Scriba.