Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/038

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860
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Nr. 5.



den Umlagen der resp. israelitischen Religionsgemeinden erfolgt, also die Bezahlung derselben nicht aus der betreffenden israelitischen Religionsgemeindekasse geschehen kann, in sechs Zielen, nämlich jedesmal zu Anfang der Monate Juni, Juli, August, October, November und December erhoben werden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Bingen, den 1. Februar 1860.
Großherzogliches Kreisamt Bingen.
Parcus.



Bekanntmachung,
die Erhebung einer Umlage in der israelitischen Religionsgemeinde zu Michelstadt für das Jahr 1860 betreffend.

Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern soll im Jahre 1860 in der israelitischen Religionsgemeinde Michelstadt die Summe von 620 fl. nach dem Normalsteuerkapital von 2674,4 fl. ausgeschlagen werden, und beträgt der Beitrag auf 1 fl. Normalsteuerkapital = 13 kr. 3,639 Heller; was mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß die Erhebung der Umlage in sechs Zielen, und zwar in den Monaten März, Mai, Juli, August, September und October 1860 erfolgen soll.

Erbach, den 28. Januar 1860.
Großherzogliches Kreisamt Erbach.
App.



Bekanntmachung,
den Steuerausschlag zur Bestreitung der Bedürfnisse der Landjudenschaftskasse zu Darmstadt für 1860 betreffend.

Zur Bestreitung der Bedürfnisse der Landjudenschaftskasse dahier für 1860, namentlich zur Bezahlung des Gehaltes des Großherzoglichen Rabbinen dahier und der mit Erhebung und Verrechnung der deßfallsigen Beiträge verbundenen Kosten, sollen mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern 0 kr. 1,8677 pf. vom Gulden Normalsteuerkapital der zum Landjudenschaftsverbande gehörigen beitragspflichtigen Israeliten in drei Erhebungszielen in den Monaten April, Mai und Juni dieses Jahres erhoben werden, was den Beitragspflichtigen hiermit bekannt gemacht wird.

Darmstadt, am 16. Januar 1860.
Großherzogliches Kreisamt Darmstadt.
v. Willich.