Streit mit Dorsten 1477
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Streit mit Dorsten 1477
An Bürgermeister, Schöffen und Rat von Essen
- opten neisten gudensdach na onsen liever [vrouwen] dage assumptionis Datum Anno etc. lxvii ( 20.08.1477)
Streit mit Dorsten
Goessen van Raeffelt teilt den Bürgermeistern, den Schöffen und dem Rat von Essen mit, dass die Dorstener aus üblem Willen seine Feinde wurden. Sie hätten Kirchhöfe, Krambuden und Ämter überfallen und einen [Mann] nackt auf ein Rat gesetzt, der sich ihnen gegenüber gar nicht schuldig gemacht hatte.
Eine Schlägerei gab es mit den Dorstenern kürzlich bei dem Oestendorpe, wo seine, Goessens, Leute, zuerst auch den Bürgermeister Johan Lobben, fingen, der bewaffnet mit seinem Schwert gelobte, ein Gefängnis einzuhalten, so dass man ihn ohne Aufsicht an einen Ort seiner Wahl gehen ließ, da man annahm, er sei ein guter Mann und werde nicht vor vielen guten Leuten schwören [zurückzukommen] und dies dann nicht einhalten.
Bei diesem Ereignis wurden weit mehr Bürger und Einwohner noch gefangen. Ihnen mussten die gespannten Armbruste aus der Hand, Mäntel und Gürtel sowie der Harnisch vom Körper und die Waffen aus den Händen genommen werden.
Sie hatten auch einem, Lambert Vuncke, einen [Gerichts]Tag angezeigt und auch anderen namentlich gemahnten Gefangenen, die nicht dorthin kamen, wohin sie ins Gefängnis zu gehen gelobt hatten. Viele der nach Oestendorpe verbrachten Leute baten ihn, Goessen, aber, dass sie schwören könnten, damit sie in dieser Herberge bleiben konnten. Diese mussten demnach bei den Heiligen schwören, ohne Zustimmung des Briefschreibers nicht wegzugehen. Dieses Gelöbnis legten sie auch gegenseitig ab, dass sie einstehen würden für jemanden, der die Herberge verließ. Auch die Frauen und Mägde, die dorthin mitgekommen waren, leisteten ein solches Gelöbnis. Ihnen allen wurde zwar ein Meister zugewiesen, von dem sie aber nicht eingesperrt wurden.
Einer der in der Herberge Sitzenden, Hernien Teynderynck, ging nach Dorsten und kam dort Sunte Nycolaus [06.12.] mit seinen Freunden überein, dass er in der Herberge eingeschlossen festgehalten worden war und keinen Eid abgelegt habe. Darin ist Hernien dem Briefschreiber also meineidig geworden.
Dennoch zeigte er den Frauen einen Verhandlungstag an und ließ sie zu den Heiligen schwören, dass sie wiederkommen würden. Ihm sei nämlich zuvor eine Frau ter Horneborgh gefangen und in einem Hinterhalt festgehalten worden, und von den dortigen Frauen geschatzt worden. Diesen Schaden sehe er gerne wieder ersetzt und habe deshalb die Frauen nicht frei abziehen lassen wollen.
Nur zum Teil sind die Frauen wieder zurückgekommen und auch von ihnen ist ein Teil also gegenüber Goessen meineidig geworden. Dies alles gibt Goessen ihnen zur Kenntnisnahme bekannt und bittet sie, ihn entsprechend gegen Vorwürfe zu verteidigen.
- Quelle: Stadtarchiv Essen, Bestand Brief-Slg. 1 Signatur: 11-1112
Absender
- Goessen van Raesffelt, Rytter