Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie/169
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Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie | |
Inhalt | |
Vorwort | Einleitung Erster Theil: Kap. 1 • 2 • 3 • 4 Zweiter Theil: Kap. 1 • 2 • 3 • 4 Dritter Theil: Kap. 1 • 2 • 3 • 4 • 5 • 6 | |
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- Er bezeichnet seit dem 11. Jh. vornehmlich einen freien Grundbesitzer ritterlicher Lebensart. Diese Hochfreien bilden den Herrenstand oder hohen Adel.
- Seit dem 13. Jh. führen auch die unfreien Ritter den Herrentitel.
- Im Lehensverhältnis heißt der Leihende dominus seltener senior.[1]
homo = Mann.
Illustris ist das Prädikat der Fürsten, wird aber auch manchmal nichtfürstlichen Magnaten gegeben, seit dem 16. Jh. dem hohen Adel überhaupt.[2]
ingenuus = frei, bezeichnet vornehmlich den Freigeborenen in unabhängiger Stellung.[3]
Junker, domicellus ist der hochadelige Knappe. Seit dem 14. Jh. wird auch der niederen Adeligen.[4]
Knappe, armiger, famulus ist der ritterbürtige Mann, ehe er den Ritterschlag empfangen hat; mancher bleibt es sein Leben lang.[5]
Knecht = Knappe, bezeichnet aber auch oft den freien Lohndiener und dann jeden Dienenden, deshalb werden die Knappen als freie Knechte, Edelknechte hervorgehoben.[6]
Liber ist der allgemeine Ausdruck für frei, bezeichnet auch den freien Zinsmann.
Magd = Jungfrau, wird ohne Unterschied des Standes gebraucht.[7]
magnates sind die Vornehmsten nach den Fürsten, seit 1180 besonders die nichtfürstlichen Herzoge, Markgrafen u. s. w.[8]