Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie/170

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Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie
Inhalt
Vorwort | Einleitung
Erster Theil: Kap. 1234
Zweiter Theil: Kap. 1234
Dritter Theil: Kap. 123456
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Mann
ist allgem. ein Abhängiger, meist Vasall.
miles
  1. allgem. Krieger, Bewaffneter, besonders zu Pferde.
  2. Im 10. und 11. Jh. bezeichnet es den Lehnsmann, wenn dieser in Urkunden vom Dienstmann unterschieden werden soll (milites – ministeriales), sonst, besonders seit dem 12. Jh. auch den Ministerialen und den unfreien Krieger. Diese Klassen werden manchmal unterschieden als milites primi, - m. secundi, secundi ordinis, - m. tertii ordinis, gregarii proprii, simplices.
  3. Seit dem 12. Jh. bezeichnet m. schlechthin fast immer den der dritten Klasse.
  4. Als Titel = Ritter im Gegensatz zum Knappen findet sich m. auch bei Edlen und Fürsten.[1]
Ministerialen.
Das Wort ministerialis, hat zu verschiedenen Zeiten wechselnde Bedeutung.
  1. Vor Karl dem Großen sind die M. meist unfreie Diener, die infolge ihres persönlichen Werthes vor den übrigen Unfreien eine bevorzugte Stellung erhalten haben als Verwalter Aufseher, Hausdiener u. s. w., dann auch als bewaffnete Begleiter der Großen.
  2. die Karolinger erheben ihre M. zu Beamten des Reiches, auf die auch der Name übergeht. Auch viele Freie gehören nun zur Ministerialität. Daneben kommt das Wort auch noch in der früheren Bedeutung vor.
  3. Da seit dem Verfall des fränkischen Reiches die Beamten ihre Aemter als Lehen zu betrachten anfangen, beschränkt sich die Bezeichnung M. auf die unfreien Diener, die das bewaffnete Gefolge der Fürsten bilden. So entwickelt sich im 11. Jh. zwischen Freien und Unfreien der festbegrenzte Stand der M. (Dienstmannen), die in erblichem Abhängigkeitsverhältniß


  1. Ficker, Heersch. S. 180. Fürth S. 67. Scheidt S. 52 f. Waitz V, 334 n. 3. Schröder S. 429.