Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819/166

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819
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Der vorerwähnte Kassevorrath ist, bis auf einen kleinen Rest, über welchen unterm heutigen zum Besten der Armen verfügt wird, nunmehr seiner Bestimmung hingegeben, und man ermangelt nicht, der obigen Versicherung gemäß, die Art der Verwendung dieser Gelder andurch zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

I. Ankauf von Kartoffeln.
Im Jahr 1817 wurden sowohl zur Vertheilung an ganze Gemeinden und einzelne
Dürftigen als auch zur Ueberlassung an die ärmeren Bewohner angekauft Malter Sim.
1030.
2.
Hiervon wurden abgegeben:
An 565 hiesige Armen auf Anweisung des Polizey-
Kommissar Herrn Oehl dahier.
Ferner an hiesige Hausarmen
An die Gemeinde Kastel
An jene von Kostheim
Der Verkauf im einzelnen zu geringen Preißen nebst dem
sich ergebenen Magazins Manco betrug nach der, von dem
hierzu bestellten Magazins-Verwalter Krämer hierüber ab-
gelegten Rechnung
Malter
164
30
60
40



735

-
-
-
-
Sim.
3
-
-
-



7
1,030.
2.
Mithin ist die Ausgabe gleich der Einnahme.
II. Ausgaben, welche sich durch den Ankauf dieser 1,030 Malter Kartoffeln, und sonstige dadurch Statt gehabte Unkosten ergeben habe.
fl.
kr.
fl.
kr.
Ankauf von 153 Malter á 2 fl. 306.
desgl. von 877 ½ " á 2 " 12 kr.
1,930.
30.
Fuhr- und Tragerlohn á 6 " pr. Malter
103.
3.
sonstige kleinere Ausgaben für Taglohn etc. etc.
55.
43.
Kellerzins und Remuneration an den Verwalter
100.
Zusammen
- -
2495
16.
Für die zu niederen Preise abgegebenen Kartoffeln wurden erlößt
615
48.
So ergiebt sich eine Differenz von
1,879
28.
III. Unterstützung an baarem Gelde.
An 15 hülfsbedürftige Familien wurden vertheilt
299
34.