Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819/132
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819 | |
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Zu Bestreitung der Landwehr-Armirungskosten vom 29ten und 30ten Regiment, ist ein Ausschlag nach dem extraordinären Steuerfuß Lit. B. verordnet worden, und erträgt es auf den Steuergulden für Rodheim
I. bis. III. Abtheilung | 3,1190 pf. |
IV. Abtheilung | 2,9293 " |
welches hiermit bekannt gemacht wird.
- Gießen den 16. November 1819.
Frhr. v. Stein. Müller.
Der Gemeinde Griesheim, Amts Pfungstadt, ist gestattet worden, die Zinsen von den, in den Jahren 1813-1814 aufgenommenen Kriegskosten-Kapitalien nach dem extraordinären Steuerfuß Lit. b. in der Gemarkung auszuschlagen und zu erheben.
Nach dem desfalls gefertigten Register kommen hierbey in der ersten Abtheilung 1 Kreuzer 3,91 pf. und in der vierten Abtheilung 1 Kreuzer 3,67 pf. auf den Gulden Orts-Steuerkapital.
- Die Contribuenten werden zu ihrem Bemessen hiervon in Kenntniß gesetzt.
- Darmstadt, den 22. November 1819.
von Bigeleben. Siebert.
Scherer.
Der zu den Communalbedürfnissen der Gemeinden des Amtes Homberg an der Ohm ausschließlich der Stadt Homberg für 1819 bewilligte Ausschlag beträgt aus einen Gulden Steuerkapital: