Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819/114

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
< Großherzogtum Hessen‎ • Regierungsblatt 1819
Version vom 12. Juli 2012, 19:42 Uhr von Minhoefer (Diskussion • Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version • aktuelle Version ansehen (Unterschied) • Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819
Inhalt
<<<Vorherige Seite
[113]
Nächste Seite>>>
[115]
Datei:Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1819.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.



fl.
kr.
pf.
An das Herzogthum Nassau 1,065 fl. 18 kr. - pf.
An das Fürstenthum Hanau 530 " 14 " 2 "
7,385 22 1
38.) An Rückvergütungen aus eingegangenen Kaiserl. Russischen Verpflegungsgeldern:
An die Provinz Oberhessen4,864 fl. 4 kr. - pf.
An die Stadt Wetzlar 56 " 33 " 3 "
4,920 37 3
39.) An Rückvergütung an die Provinz Oberhessen, wegen des eisernen Lazareth-Vorschusses 1,955 40 2
40.) Desgleichen wegen der Königl. Franz. Entschädigungsgelder für Kriegsgefangene 991 55 -
41.) An Erhebgebühr für Besoldungs- und Capitalien-Steuer 396 44 1
42.) An Kosten der Cassenverwaltung 15,102 1 2
43.) An Gratificationen 2,151 48 -
44.) An allerhand zufälligen Ausgaben auf besondere Decretur 1,485 21 3
45.) Behuf der Provinzial-Kriegskosten-Ausgleichung 367,873 8 -
Summa
3,091,427 17 -
Von der Einnahme à
3,098,693 1 -
vorstehende Ausgabe abgezogen
3,091,427 17 -
Blieb am 19ten August Casse-Vorrath:
7,265
44 -

Es ergiebt sich aus vorstehender Nachweisung daß am 19ten August 1810 die verzinslichen Passiv-Kapitalien der Landkriegskostenkasse noch 198,390 fl. die Activkapitalien aber 145,100 fl. betragen haben. Unter den letzteren befinden sich die Obligationen, welche von mehreren Gemeinden Behuf der Kriegskosten-Ausgleichung an Zahlungsstatt gegeben worden sind.

An ausgeschriebenen Steuern stehen der Kasse noch zurück , und zwar:
an dem 1/10 pCt. 673 fl. 15kr.
von 1813-14 1783 " 32 " 1 pf.
vom Jahr 1815 18130 " 49 " 3 "
20587 " 37 " - "
An Besoldungssteuern
Behuf der Ausgleichung 9663 " 50 " 1 "
Summa
30251 fl. 27 kr. 1 pf.

Diese Ausstände mit Ausnahme der Besoldungssteuer-Rückstände haften Theils auf den abgetretenen Landestheilen, Theils werden sie durch Abrechnungen und Decreturen, welche der Casse noch nicht zugerechnet sind, niedergeschlagen. Aus vorstehender Nachweisung geht ferner hervor, daß für die Periode, für welche die Landkriegskosten-Ausgleichung verordnungsmäßig festgesetzt ist, nämlich von Ende October 1813 bis Ende December 1815 nicht 33 Monatskreuzer (soll heißen 33 Kreuzer auf den Gulden Landsteuer-Kapital) wie in einer öffentlichen Druckschrift irrigerweise angegeben ist, sondern nur 18 Kreuzer nebst einem 1/10 Prozent Vermögenssteuer, dessen Ertrag jenem von 12/3 kr. auf den Gulden Landsteuerkapital beyläufig gleich kam, erhoben worden sind.