Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819/085

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819
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Naturrecht oder Philosophie des Rechts, Derselbe, nach seinem Lehrbuche, wöchentlich 5 Stunden.
Rechtsgeschichte nach dem von Selchowischen Lehrbuche der Geheimrath Dr. Büchner täglich von 10 - 11 Uhr.
Die Institutionen des römischen Rechts verbunden mit einer kurzen Einleitung in die Geschichte und Alterthümer desselben, mit Rücksicht auf Mackeldey, lehrt täglich von 8 - 9, Montags, Mittwochs und Freitags aber, noch von 10 - 11 der Geheime Reg. Rath Dr. von Löhr.
Dieselben Institutionen, unter Erläuterung sämmtlicher einzelnen in dem Mackeldeyschen Lehrbuch ausgedruckten Sätze, trägt der Geheimerath Dr. Büchner täglich von 8 - 9 vor.
Das heutige römische Recht, nach Hugo`s Lehrbuch des heutigen römischen Rechts, lehrt der Prof. Dr. Marezoll wöchentlich 9 Stunden.
Die Pandecten nach Thibauts System und zwar nach der 5ten Ausgabe lehrt der Oberappellationsgerichtsrath Dr. Arens täglich von 9 - 10. von 11 - 12. und ausserdem Montags, Dienstags, Mittwochs und Freitags von 2 - 3.
Die Grundsätze der Hermeneutik des römischen Rechts, verbunden mit der Exegese einer Anzahl ausgewählter Stellen aus dem corpus juris civilis, trägt der Geh. Reg. Rath Dr. von Löhr wöchentlich 4mal von 2 - 3 vor.
Eine geschichtliche Darstellung und staatsrechtliche Entwickelung der Verfassung des Großherzogthums Hessen und ihrer verschiedenen Veränderungen, trägt Dr. Schaumann Montags, Mittwochs und Freitags von 2 - 3. vor.
Das teutsche Privatrecht und zwar nach Krüll, lehren der Geheimerath Dr. Büchner und Prof. Dr. Stickel von 3 - 4; auch wird dasselbe Dr. Bender nach dem Rundeschen Lehrbuch, mit Rücksicht auf die Geschichte und Alterthümer dieser Wissenschaft, Anfangs 6 Stunden in der Woche vortragen.
Die Geschichte und Alterthümer des gemeinen deutschen peinlichen Rechts und der peinlichen Rechtswissenschaft, lehrt Dr. Bender, nach eigenen Heften, wöchentlich 3 - 4 Stunden unentgeltlich.
Das gemeine deutsche Handels- und Wechsel-Recht lesen der Geheimerath Dr. Musäus und Dr. Bender, jener nach seinen eigenen Lehrbuch, Dienstags und Donnerstags, dieser nach dem von Martensschen Grundriß 2te Aufl. Göttingen (1805.) sowohl, als nach eigenen Sätzen, besonders über brauchbare Bestimmungen einzelner Partikularrechte, wöchentlich 4 Stunden.
Das Lehnrecht erklären der Geheimerath Dr. Musäus und Prof. Dr. Stickel, jener nach Böhmer täglich von 10 - 11. , dieser aber nach Paetz 4 Stunden wöchentlich von 10 - 11. und 1 - 2.